Redonner aux enfants enlevés  l'accès à leurs 2 parents
Conseil Européen des Enfants du Divorce
Tout enfant binational a droit à ses deux parents
 Give to abducted children their both parents back
[contact] [manifeste] [nos revendications] [presse] [nos actions] [nos recommandations] [retour]
[les cas concrets] [faux du juge] [jugendamt 2002] [droit de singe ] [équité] [courrier]
[soutien] [Marchons-nous sur la tête ?] [centre de recherche] [objectif] [last news] [home]
Write to german Euro-Parlamentarians, cause they igore what happens in german Courts
email-addresses
23/11/02 - Lady Meyer: In four years, I have never been allowed ... -
22/11/02 - Foreign parents are often harassed by the police ... -
21/11/02 - I did see the children once in a cell guarded like a criminal ... -
15/11/02 - Prof. Cl. Maloney: I was put in prison twice, a month each time, ... -
14/11/02 - Jean Opigez, rançon alimentaire pour financer le rapt allemand ?... -
14/11/02 - O.Karrer: 250.000 Euros d'amende ou 6 mois de prison ... -
14/11/02 - Deutsches Umgangsrecht: Abschiebung des Opferelternteils... -
13/11/02 - Hickmann's Urteil: Wie wäre mit menschlischem Verstand ? ... -
12/11/02 - Dr. K. Jaeckel: Stoppen Sie die ausgesprochene Ausweisung ... -
11/11/02 - Dear Prof. Duncan, ..a matter of extreme urgency ... -
19/10/02 - Appel de Francfort- les parents allemands nous suivent ! ... -
19/10/02 - Frankfurter Appell - deutsche Eltern machen mit ! ... -
19/10/02 - Frankfurter Appell - some german parents follow us now! ... -
10/10/02 - Enfants binationaux : Quelle coopération européenne?... -
10/10/02 - Which european cooperation is needed?...-
18/08/02 - Mister Ambassador, this case can be transposed to every other ...
-
18/02/02 - french doctors vs french parents ? légitimité contra légalité ?... -

<<<<<<<<next >>>>>>>>
Wir danken Richter Staubwasser !
Mit dem gefällten Urteil im Falle Michael Hickmann und seiner Kinder können wir nun bei dem CEED endlich der ganzen Welt zeigen, welche eigentliche Ziele die deutsche Familienjustiz verfolgt.
Generell und weltweit ist es die Aufgabe eines jeden Richters zu schlichten, das Opfer wieder zu seinem Recht zu bringen, und den Täter zu bestraffen.
Wir können nun, auf der Grundlage des Staubwasser Urteils, bei unseren welweiten Bemühungen zeigen, daß es in der modernen Familienjustiz der Bundesrepublik Deutschland das Rechtsverständnis andersrum läuft:

Täter werden geschützt und Opfer bestrafft.

Wir hatten schon lange ein ungutes Gefühl. Nun haben wir es schriftlich, mit Amtssiegel.
Das deutsche Kindeswohl bedeutet nicht anderes als das Rechtbehalten und die Sicherung einer kontinuierlichen Beschäftigung (Richterliches Kontinuitätsprinzip) der deutschen Amtsbeamten.
Die Kinder werden als Objekte missbraucht, um deutsches amtliches Denken weltweit vorschreiben zu können. Die weltweit geltende als höchste zwingende Pflicht eines jeden Familiengerichtes,
- die Erhaltung der Kinderbeziehungen zu den beiden Elternteilen - ist zur hier hinter die Verfahrensordnung, zur unbedeutenden Nebensache gestellt worden.
Wir fordern allen Richter dieser Welt auf, binationale Kinder niemals mehr auf Antrag eines deutschen Familienrichters in der Bundesrepublik zurückkehren zu lassen, solange der Erste Man
in der deutschen Bundesrepublik sich nicht vor der Weltpresse öffentlich zu einer in die Praxis umgesetzten Wahrung der Grundrechte ausländischer Elternteile bekennt.
Danke Herr Richter Staubwasser !


Kommentiertes Urteil

Deutschland -
(vertreten durch Richter Staubwasser)
- gegen -
Humane Menschenwürdige Haltung der restlichen Welt
(vertreten durch Conseil Européen des Enfants du Divorce)


Amtsgericht Wilhelmshaven 04.10.2002
- Familiengericht -
16 F 605/00 UG
Beschluss
In der Familiensache
Michael Hickman,
wohnhaft: Albrechtstraße 100, 26388 Wilhelmshaven

- Antragsteller -
Opferelternteil der deutschen Kindesentführung
Verfahrensbevollmächtige:Rechtsanwälte Gerwing und Partner, Mühlenstr. 11, 26169 Friesoythe
Geschäftszeichen: 1081/02C06 Lü/Gö

gegen

Nicola Hickman,
wohnhaft: xxxstraße 12, 26386 Wilhelmshaven

- Antragsgegnerin -
Täterelternteil der deutschen Kindesentführung


Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Biester & Partner, Wilhelmshaven
Dr. Biester ist der CDU Lokalpolitiker, er hat als Jurist die besten Beziehungen zu den übrigen Juristen (Stadtrichter, ..). Anders als in unseren Weltdemokratien dürfen Richter und Anwälte sich miteinander abstimmen. Warum wird dann in Deutschland stets behauptet "man könne nichs tun, um schreiendes Unrecht abzuwehren, denn die Justiz sei von der Politik unabhängig", wenn es einfach nicht wahr ist ?
Verfahrenspflegerin für die Kinder: Claudia Markworth, Siebethsburger Str. 7D, 26382 Wilhelmshaven.

Das Umgangsrecht des Antragstellers mit seinen Söhnen John Michael
geb. am X.XX.1989 und Sebastian, geb. am XX.XX.1993, wird bis zum 31.3.2003 ausgesetzt, mit der Maßgabe, dass der Antragsteller berechtigt ist, in dieser Zeit seinen Söhnen monatlich einen Brief zukommen zu lassen.

Dieser Satz ist ein Weltbeispiel dafür, wie die deutsche Familienjustiz mit Kindern umgeht.
Daher unsere Forderung an alle Familienrichter und nicht deutsche Politiker dieser Welt:
"Sende niemals mehr binationale Kinder, auch auf Antrag nicht, in die Bundesrepublik
Deutschland zurück", denn dieses Land wird niemals mehr den Kontakt zwischen Kinder
und nicht deutschen Elternteil gewährleisten, den Täterelternteil mit aller Macht beschützen aber doch GELD vom Opferelternteil verlangen.



Seite 1/8

Die weitergehenden Anträge und Gegenanträge werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte ; ihre außergerichtlichen Auslagen trägt jede Partei selbst. Der Gegenstandswert wird auf 5.000 EURO (Sorgerecht 2.500 EURO, Umgangsrecht 2.500 EURO) festgesetzt.

Staubwasser

Richter

Gründe

Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Aus der Ehe sind die gemeinsamen Kinder John-Michael, geb. am 3.12.1989, und Sebastian Richard, geb. am18.10.1993, hervorgegangen.
Die Kinder sind in Süd-AfriKa geboren und aufgewachsen.
Warum wird es hier nicht erwähnt ?


Die Kinder leben bei der Mutter in Wilhelmshaven. Die Parteien streiten um das Sorgerecht für und das Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern. Zur Vorgeschichte ist folgendes auszuführen:
Wie sind die Kinder in die Bundesrepublik gekommen ?

Die Parteien hatten am 18.9.1987 in Wilhelmshaven die Ehe geschlossen. Sie lebten dann gemeinsam in Südafrika. November des Jahres 1995 trennte sich die Antragsgegnerin von ihrem Mann und übersiedelte mit den gemeinsamen Kindern nach Wilhelmshaven.
Wer hat den Konflikt herbeigeführt ? War der Vater mit der Entführung seiner Kinder einverstanden ? Hat das Gericht ihn diesbezüglich richtig zugehört ?
Warum wird es hier nicht erwähnt ?


Die näheren Umstände der Trennung sind zwischen den Parteien streitig.
Frau Hickmann hat mit Unterstützung ihrer Mutter die Kinder aus Süd-Afrika nach Deutschland entführt, warum wird es hier verschwiegen, obwohl die ganze Welt es weiß ?

Durch Beschluss des hiesigen Gerichts vom 31.1.1996 (Az. 16 F 931/95) wurde der Antragstellerin auf ihren Antrag hin das Sorgerecht für die gemeinamen Kinder für die Dauer des Getrenntlebens übertragen.
Hat durch die "eintsweillige Entscheidung, der Dringlichkeit wegen ohne Anhörung der Gegenpartei" das deutsche Familiengericht, genauso wie in allen anderen uns bekannten Fällen von Kindesentführungen nach Deutschland, in dem Rücken des nicht deutschen Opferelternteils EINSEITIG UND GEHEIM Kinder und Gerichtbarkeit vor den Augen der ganzen Welt zu STEHLEN versucht ? DEUTSCHES RECHT ÜBER ALLES ? Ausländer was wollt ihr denn, habt ihr überhaupt sowas wie unsere "unabhängige" Richter, unsere Fachexperte vom Jugendamt, die der ganzen Welt vorschreiben können, ob ihr Eltern seit, wenn die Kinder in der BRD sind ?

Die Ehe wurde durch Urteil des hiesigen Gerichts vom 12.8.1997 (Az.16 F 298/96) geschieden.
Das Sorgerecht für die Kinder wurde der Antragsgegnerin entgültig übertragen.
Warum hat der damalige Richter Frau und Kinder nicht unverzüglich nach Süd-Afrika zurück geschickt, damit sie am Wohnort der Kinder und der Familie, die Scheidung beantragt, ohne daß die Kinder aus ihrer vertrauten Umgebung, wie das juristische Kindeswohl in Deutschland es fordert, weggerissen wurden ?

Das Urteil wurde nicht angegriffen.
Hätte Herr Hickmann sich im Schnelldurchkurs zum vereidigten Rechtsdolmetscher und Rechtsanwalt für deutsche Familienangelegenheiten umbilden lassen, damit er sich den deutschen Verfahren, in deutscher Sprachen, in Deutchland anstandslos zu beugen hatte ? Heisst es ausserdem, daß Herr Hickmann von nun an kein Vater für seine Kinder ist ?
Der deutsche richterliche Stempel hat bereits die bikulturelle binationale Eigenschaft der Kinder reingewaschen ?


Mit Schriftsatz vom 7.5.1996 beantragte der Antragsteller in einem weiteren Verfahren (16 F 321/96) gerichtliche Regelung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern. Die Antragsgegnerin wandte ein, der Antragsteller versuche, schon über den bisher paktizierten Umgang, die Söhne massiv gegen Sie und ihre Eltern, denen er letztlich die Schuld an der Trennung gebe, aufzubringen, um so in ihnen den Wunsch nach einer Rückkehr in die Republik Südafrika zum Vater zu wecken.
Wer hat die Kinder entführt, wer hat die Hickmann's Familie zertrümmert, wer handelt im Sinne der Kinder ? Die entführende Mutter, die die deutsche juristische Rechtfertigung für ihre UNTAT beim Familiengericht sucht und bekommt, oder der betrogene Vater der als Opfer um seine Kinder aus 11.000 km kämpfen muß und nicht einmal dafür von den deutschen Behörden unterstützt wird ?

Durch gerichtlichen Vergleich vom 30.7.1996 vereinbarten die Parteien für die Zeit seines Aufenthaltes ein durch das Beratungszentrum für Familie und Jugend Wilhelmshaven begleitetes Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der Vater das Recht habe 1 Mal pro Woche telefonischen Kontakt mit den Kindern aufzunehmen. In Ziff. 2 des Vergleich heißtes dann weiter wörtlich:
Kann uns jemand sagen, bei den heutigen deutschen juristischen Familienentscheidungen erzählen, wie Herr Hickmann seine Kinder noch überhaupt hätte sehen könnte, wenn er sich dem Diktat des Vergleiches nicht gebeugt hätte ?
Hätten die kleinen Beamten des illegal eingreifenden Jugendamtes ihm nicht später etwa mit viel Zynismus erzählt, "der Vater zeige kein Interesse für seine Kinder", da er den angebotenen Vergleich ablehne ?


Seite 2/8

"Beide Elternteile haben alles zu unterlassen, was das jeweilige Verhältnis der Kinder zum anderen Elternteil belastet oder negativ beeinflußt oder gar das Umgangs- und Besuchsrecht unmöglich macht." Der Antragsteller beantragte in der Folgezeit Ausweitung des Umgangsrechts.

Die Antragstellerin hingegen beantragte den vereinbarten Umgang bezüglich der Telefonate mit den Kindern auszusetzen. Durch Beschluss des hiesigen Gerichts vom 11.12.1996 wurde dem Antrag der Mutter entsprochen und der Antrag des Vaters zurückgewiesen, da die Antragsgegner glaubhaft vorgetragen habe, dass der Antragsgegner mit seinen Kindern schlecht über die Kindesmutter und deren Eltern rede und dies mit dem Kindeswohl nicht vereinbar sei.
Wer versucht hier das jeweilige Verhältnis der Kinder zum anderen Elternteil zu belasten, wie das Gericht es selbst ein Paar Monate vorher forderte ?
Die rabiate Mutter die, sich der Mithilfe ihrer lokalen deutschen Behörden bedienend, den Kontakt des Vaters zu den Kindern EINFACH SO abzubrechen versucht oder der Vater der trotz beruflicher Verpflichtungen und der von der Mutter geschaffenen Distanz alles versucht, um nicht zum tröpfienartigen Vater für seine Kinder degradiert zu werden ?
Erwarten etwa deutsche Familiengerichte und illegal eingreifende Jugendämter, die die entführende Mutter gegen WELTLICH GELTENDEN MENSCHENVERSTAND
schützen,
daß der Vater sich damit eines Tages zufrieden gibt ?

Ist das Ziel des Gerichtes, wie in allen uns bekannten Entführungsfâllen nach Deutschland, die Kinderbeziehung zu dem nichtdeutschen Elternteil mit aller Macht zu löschen ?
Warum hat das Gericht nicht die Mutter für ihre Untat bestrafft ? WARUM ??


Knapp 3 Jahre später beantragte der Antragsteller in dem Verfahren 16 F 1432/99 wiederum gerichtliche Regelung des Umgangs mit seinen Kindern. Vorausgegangen war eine von Frau Terlinden von der Institutsambulanz für Kinder- und Jugendpsychiatrie beim des Reinhard-Nieter-Krankenhauses begleiteter und positiv verlaufener Umgang der Kinder mit dem Vater.
Warum hat Herr Hickmann sich dem deutschen Affenrecht gebeugt um seine Kinder noch überhaupt sehen zu können ? Hat er es freiwillig getan oder hat das deutsche Familienrechtssystem ihn regelrecht dazu ERPRESST, wie es alle andere nicht deutsche Eltern dazy ERPRESST ? Warum wird es hier nicht aufgeführt ?

Warum wurden die Kinder nicht sofort nach Süd-Afrika vom deutschen Richter geschickt ?

Räumen deutsche Familiengerichte,
mit weltschockienrender kalter menschenfremder gefühlloser Hochnäsigkeit, betrogenen deutschen Opferelternteile auch dieses Affenrecht ein ?
Dieses Recht an der Leine von d
er Jugendamtsmitarbeiterin mit seinen Kindern geführt zu werden ? Beugen sich deutsche Eltern sovieler Menschenunwürdigkeit überhaupt ?


Durch gerichtlichen Vergleich vom 10.11.1999 vereinbarten die Parteien einen durch Frau Terlinden begleiteten regelmäßigen Umgang mit den Kindern für die Dauer seiner Aufenthalte in Deutschland.

Auch wurde dem Antragsgegner die Möglichkeit gegeben, I x wöchentlich mit seinen Kindern zu telefonieren. Wie vereinbart fanden Umgangskontakte am 1. und 27.12.1999 in der Institutsambulanz statt, die grundsätzlich positiv verliefen.
Warum wird hier niemals dessen Rechnung getragen, daß Herr Hickmann jedes Mal aus Süd-Afrika, aus 11.000 km, anreisen mußte, um sich dem deutschen erniedrigenden Theaterstück zu unterwerfen ?

In der Zeit vom 4.4. bis 19.4.2000 hielt sich der Antragsteller mit seiner Mutter in Deutschland auf.
Seine Mutter bezog bei der Antragsgegnerin Quartier, während der Antragsteller bei einer befreundeten Familie nächtigte. In der ersten Woche des Aufenthaltes hatte der Antragsteller in Begleitun gvon Frau Terlinden Kontakt zu den Kindern. In der zweiten Woche besuchte der Antragsteller die Kinder regelmäßig im Haushalt der Antragsgegnerin. Er hatte darüber hinaus Gelegenheit, auch alleine mit den Kindern etwas zu unternehmen. Zu Konflikten zwischen den Parteien kam es in dieser Zeit nicht.
Warum muß denn eine alte Frau 11.000 km anfliegen um überhaupt ihre nach Deutschland entführten Enkeln sehen zu können ? Etwa weil nach deutschen Maßgaben Grosseltern für die Enkeln nur noch deutsche Grosseltern sind ? Warum ? Warum dürfen Vater und Grossmutter die Kinder nicht in deren vertrauten Umgebung empfangen ?

In der Folgezeit kam der Umgang wieder zum Erliegen.
Muß der Vater sich etwa ein schlechtes Gewissen von einer Stelle, die sich als amtliche Komplizin des entführenden Täterelternteils einreden lassen, weil er sich dem Affenstück -
eine normale gesunde Reaktion - nicht mehr beugen will ?


In dem vorliegenden, Mitte des Jahres 2000 vom Antragsteller angestrengten Verfahren schlossen die Parteien - der Antragsteller vertreten durch seinen damaligen Prozeßbevollmächtigten - am 4.9.2000 einen Zwischenvergleich.
Herrr Hickmann mußte sich einen deutschen Anwalt nehmen, wenn er sich nicht habe respektlos überrollen lassen wollen. Von da an hat die Bundesrepublik Deutschland ihn juristisch als "in Deutschland lebende Partei" angesehen und konnte auf ihn verzichten.
Der Anwalt sollte alles regeln und Herr Hickmann hatte alles zu akzeptieren.
Die Art und Weise Recht im Namen ausländischer Elternteile zu sprechen ist die REGEL in allen binationalen Entführungs- und Scheidungsfälle, wo einer der beiden Partner nicht deutsch ist.


Danach sollte nach einer kurzen Vorbereitungsphase dem Antragsteller ein unbegleiteter Kontakt in der Zeit von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu den jeweils vereinbarten Terminen eingerichtet werden.

Auch in diesem Vergleich verpflichtete sich der Antragsteller sich jeglicher negativer Äußerung über die Kindesmutter und deren Eltern gegenüber Dritten und den Kindern zu enthalten.
Welche Werte soll dieser Vater seinen Kindern beibringen?
Dass Ehebrecher förderungswürdige und gute Menschen sind, die man beglückwünschen muß oder,
daß Ehebrecher Täter die den Kindern gegenüber eine egoistische Haltung zeigen ?
Warum verlangt hier das Gericht erneut was vom Opferelternteil, und nicht von der Täterin ?


Mit Schreiben an seinen damaligen Prozessbevollmächtigten vom 21.9.2000, welches er dem Gericht z.K. in Durchschrift übersandte, teilte er mit, dass er die Vereinbarung nicht akzeptieren werde und sich von ihr in jeder Weise distanziere. Dementsprechend machte er auch in der Folgezeit keinen Gebrauch von der Regelung.


Es folgte dagegen eine Vielzahl von Eingaben an das Gericht wie auch diverse an andere Stellen, in der er unter anderem die seiner Meinung nach durch die Verfahrensbeteiligten begangenen Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Umgangsrechtsverfahrens anprangerte.
Wie wird das Verhalten des Vaters vom Gericht bewertet, dessen Aufgabe die strikte Einhaltung der Gerechtigkeit und der Menschnenwürde ist, als negativ oder als positiv ?

Zwischenzeitlich hatte er auch eine eigene Homepage im Internet eingerichtet.
Unter der Überschrift "The Faces of this Tragedy" bezeichnet er die Antragsgegnerin u.a. als unwissende und missgeleitete Person, ihren Vater als "the instigator and the evil mind behind this whole family tragedy" und ihre Mutter diejenige, die die Entführung der Kinder nach Deutschland arrangiert und überwacht habe.
Hat das Gericht das Leid des Vaters nicht verstanden und will es immer noch nicht verstehen ?
Werden Süd-Afrikaner, Amerikner, Franzosen mit nicht deutschen Ansichten von deutschen Gerichten überhaupt ernst genommen ?
Warum mußte der Vater eine solche Website einrichten ?
Weil das Gericht ihm etwa das Recht auf freien Zugang zu den Kindern gegeben hat ?
Oder doch weil das Gericht die entführende Mutter gegen allen Menschenverstand das deutsche Eigentum " Kinder " übertragen hat ?


Seite 3/8
Ein weiterer Vermittlungsversuch des Jugendamtes scheiterte. Die Antragstellerin verweigerte vor dem Hintergrund der massiven Vorwürfe und Anschuldigungendes Antragstellers den weiteren Umgang mit den Kindern. Im Bericht des Jugendamtes vom 2.4.2001 kam die damalige Sachbearbeiterin zu dem Ergebnis, dass dem Jugendamt derzeit keine Möglichkeiten gegeben sein, um auf den bestehenden Konflikt einzuwirken. Es sei dort der Eindruck entstanden, dass der "Kampf" des Antragsgegners um die Kinder zum Selbstzweck geworden sei.
Hat die Mutter, die die gleiche Elternbeziehung zu den Kindern hat, etwa mehr Rechte als der Vater in der Bundesrepublik Deutschland ?
Warum durfte die Mutter das Recht der Kinder auf den Vater und das Recht des Vaters auf die Kinder unbestrafft verweigern ?
Aus welchem Grund ?
Hat das Gericht sie für das Vorenthalten der Grundrechte des anderen Elternteils bestrafft ?
Warum wälzt das Gericht seine alleinige Entscheidungsverantwortung auf städtischen mutterfreundlichst gesonnenen (sie leben in der gleichen Stadt, haben die gleiche Nationalität, beziehen Ihr Geld aus dem gleichen Topf wie der Herr Richter) Beamten der Stadt Wilhelmshaven ab ?
Kann ein deutsches Gericht, dessen Aufgabe für Gleichberechtigung zu sorgen ist, eine einseitige dritte Partei anhören, ohne der anderen Partei die gleiche Chance einzuräumen ?


So habe dieser auch nicht nachvollziehbar erklären können, warum er die im September 2000 getroffene Regelung nicht in Anspruch genommen habe.
Wir helfen dem Gericht gerne bei seinem Stutzen. Herr Hickmann, genauso wie alle andere nicht deutsche Elternteile in seiner Situation, werfen sich amtliches Unrecht nicht unter.
Deshalb konnte Herr Hickmann sich dem angebotenen Affenrecht nicht untewerfen.

Am 15.8.2001 wurde nochmals ein Zwischenvergleich geschlossen. Danach sollte wieder um über die Institutsambulanz ein zunächst begleiteter Umgang eingerichtet werden. Dieser kam nicht zustande. Das Jugendamt berichtet einsoweit am 21.8.2002, dass beide Kinder sich strikt weigerten, mit dem Vater in Kontakt zu treten. Als Grund habe John-Michael angegeben, sein Vater verbreite überall Lügen. So habe dieser in einem Zeitungsartikelin der Wilhelmshavener Zeitung vom 16.8.2001 u.a. behauptet, seine Kinder nur viermal gesehen zu haben, was nicht der Fall sei. Er sei erst wiederbereit seinen Vater zu sehen, wenn er alles "Gerede" unterlasse.
Wer hat das heutige Verhalten der Kinder zu verantworten ?
Der betrogene Vater, dem den Zugang zu seinen entführenten Kinder grundlos mit amtlicher Macht jahrelang vorenthalten wurde und doch alles versucht, bishin zur Aufgabe seiner existenziellen Grundlage, trotz widrigster Umstände und offener amtlicher Beschützung der deutschen Entführerin, um den Kontakt zu den Kinder nicht zu verlieren ?
Oder etwa das lokale Enführungs- und Kindesgeiselhaftkonsortium, das ihn nur noch zu Lösegeldzahlung in Form von Unterhalt verpflichten will und ihm nicht einmal billigt einen Kontakt zu seinen Kindern zu haben ?


Am 3.10.2001 stellte der Antragsgegner im Rahmen einer Aktion eine Vielzahl von Plakaten im Vorgarten der Wohnung der Antragsgegnerin auf.
Was blieb denn diesem Vater zu tun übrig, wenn er sich Vertrauensvoll dem deutschen Gericht gewandt hat und verstehen musste, Rechtsbewußsein wird anders beim deutschen Gericht, als es welweit verstanden wird ?
Hickmann's Kinder werden spâter stolz auf ihren Papa sein, denn sie haben gesehen,
daß alle, auch die Nachbarn, auch die Presse, auch die ganze Welt wissen, daß die Mutter mit Hilfe der lokalen Kräften, ihnen das natürlichste auf dieser Welt rauben konnte; den Vater.


Auf einem heisst es:"Familie Focken warum verbieten sie meine Kinder Kontakt zu mir ?"
Auf einem anderen: "Sind sie für Verbrecher?"
Hat dieser Vater Unrecht, wenn er dies so schreibt ?
Hat das Gericht ihm Recht gegeben ?
Was wird vom Gericht höher bewertet, die Verletzung der Menschenrechte des Herrn Hickmann's durch das Gericht selbst oder die Ruhestörung im langweiligen ostfriesischen Kaff Wilhelmshaven ?
Wer ist hier der Verbrecher, das Opfer der Entführung oder der Täter ?


Der Antragsteller behauptet, die Weigerung seiner Kinder, ihn zu sehen, beruhe auf der negativen Einflußnahmeder Antragsgegnerin bzw. deren Eltern. Das Kindeswohl erfordere sowohl die Wiederherstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge als auch ein geregelten Umgang mit dem Vater.

Er beantragt,

1. die elterliche Sorge den Parteien zur gemeinsamen Ausübungzu übertragen.

2. den Umgang mit den gemeinsamen Kindern wie folgt festzusetzen:

a) 14-tägig in der Zeit von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag

b) jeweils die Hälfte der gesetzlichen Ferien

c) jeweils den 2. Hohen Feiertag im Jahr an den gesetzlichen Feiertagenhilfsweise die Antragsgegnerin zu verpflichten, an einer familientherapeutischen Beratung gemäß den Vorschlägen der Sachverständigenteilzunehmen.

Die Antragsgegnerin beantragt

1. den Sorgerechtsantrag zurückzuweisen,

2. den Umgangsrechtsantrag zurückzuweisen,

3. den Umgang des Vaters mit den gemeinsamen Kindern unbefristet umzusetzen.

Seite 4/8
Sie ist der Auffassung, dass jeglicher Umgang der Kinder mit dem Vater derzeit deren Wohl gefährde.Die Kinder seien mittlerweile durch die Vielzahl der Aktivitäten des Antragsgegners in Bezug auf das Umgangsrechtsverfahren und die Vietzahl der erhobenen Vorwürfegegen sie selbst und ihre Familie stark verunsichert.
Wer ist denn hier verunsichert ? Die Kinder wie das Gericht es uns zu verkaufen versucht oder die Mutter die urplötzlich feststellen muss, daß sie die Kinder mit Hilfe der Bundesrepublik Deutschland, nicht mehr ohne weiteres aus dem Ausland klauen kann, denn die ganze Welt auf das was da passiert zuguckt, oder das Gericht selbst, das aufgrund der weltlich geltenden Normusancen, zum ersten Mal feststellt, welchen Wiederstand diesen Vater zum Wohle seiner Kinder herbeigeschafft hat ?
Hat das Gericht je in Erwägung gezogen, das Verhalten dieses Vaters, der fûr seine Kinder kämpft, als positiv für seine Kinder zu beurteilen ?
Was spräche dagegen es zu tun ?
Warum verlagert das Gericht seine Unsischerheit auf die Kindersmeinung ?
Warum überträgt das Gericht seine Verantwortung auf die Kinder ?
Damit die Kinder sich ein Leben lang Vorwürfe machen müssen, sie hätten sich dem Vater gegenûber schlecht verhalten, weil sie von der Mutter, vom Jugendamt und vom Gericht als kleine Kinder, dazu mißbrauchen lassen mußten ?
Ist es eine gestandene Erwachsenenhaltung oder eine äußerst feige Haltung, Kinder vorzuschieben, wenn die Sache eine Sache der Erwachsenen ist ?

Ihr Vater sei ihnen mittleweile peinlich, sie wollten ihn nicht mehr sehen. Dies sei zu respektieren. Demgemäß müsse es auch bei der bisherigen Sorgerechtsregelung bleiben. Wegen des weitergehenden Vertrages wird auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
Warum lügt das Gericht ? Wie lässt es sich ansonsten die Tatsache erklären, daß John Michael am 26 Mai 2002 seine Spielsachen holte, um zusammen mit seinen Freuden bei seinem Vater spielen zu wollen ?
Warum erwähnt das Gericht hier nicht die Tatsache, daß die Mutter die Polizei zu ihren eigenen Zwecken mißbrauchte, um den gemeinsamen Treffen von Vater und Kindern mit deutscher Beamtenmacht amtlich zu beenden ?
Sollen wir etwa Zeugen benennen ?


Die Verfahrenspflegerin für die Kinder beantragt, Aussetzung des Umgangsrechts bis mindestens zum 15. Lebensjahr von John-Michael.
Ist ein solcher Antrag nicht straffrechtlich zu behandeln, wenn man als Professionnelle in interaktiven Menschenbeziehungen und Kinderangelegenheiten den Bruch von Eltern zu den Kindern fördert und verlangt ?
Hat
das Gericht bereits Maßnahmen gegen diese Verfahrenspflegerin eingeleitet, oder sollten wir im Namen der vernünftigen Welt sie öffentlich weltweit angklagen ?


Das Gericht hat Beweis erhoben durch Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens.
Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das schriftliche Gutachten der Sachverständigen Dipl. Psych. Warhonowicz vom 1.3.2002 sowie auf Sitzungsniederschrift über die ergänzende Anhörung der Sachverständigen vom 4.9.2002 verwiesen.
Wer ist dieser Scheinexperte ?
Von wem wird er bezhalt ?
Von der Südafrikanischen Regierung oder von der lokalen Ämtern, von den er sich noch lange lange weitere profitable Aufträge ?


Das Gericht hat die Parteien, die Kinder John-Michael und Sebastian angehört.
Das Jugendamt und die Verfahrenspflegerin hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Auch insoweit wird auf die Sitzungsniederschrift vom 4.9.2002 Bezug genommen.

Die getroffene Entscheidung beruht auf folgenden Erwägungen:

1. Umgangsrecht

Das Umgangsrecht war in dem tenorierten Umfang gemäß §1684 Abs.4 S.2 BGB für den genannten Zeitraum auszusetzen und der Hauptantrag des Antragstellers auf Einräumung eines Umgangsrechtes zurückzuweisen, da andernfalls das Wohl der Kinder gefährdet wäre.
Dies steht aufgrund der Anhörung der Kinder, der Stellungnahme der Verfahresbeteiligten und aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahmezur Überzeugung des Gerichts fest.
Richter Staubwasser hat mit dieser Entscheidung den internationalen Wiederstand regelrecht provoziert. Herr Richter vewechselt, unserer Meinung nach, das Wohl der deutschen Mutter mit dem Wohl der binationalen Kinder.

Beide Kinder haben in der richterlichen Anhörung vom 4.9.2002 zu verstehen gegeben, dass sie ihren Vater derzeit nicht sehen wollten. Die Sachverständige kommt in ihrem in Exploration und Schlussfolgerungen nachvollziehbaren und schlüssigen Gutachten zu dem Ergebnis, dass dieser Wunsch der Kinder aus psychologischer Sicht Ernst zu nehmen ist.
Der von den Kindern geäußerte Wunsch ist Resultat der seit der Trennungssituation anhaltenden und in den letzten Monaten und Jahren eskalierten Spannungssituation zwischen den Parteien, die wiederum in der nicht aufgearbeiteten Trennungsproblematik ihre Ursache hat.
Die Spannungssituation ist das unmittelbare Ergebnis einer Rechtssprechung, die seit Anfang an bemüht war, den Konflikt anzuheizen, nicht jedoch beizulegen.
Hätte das Gericht die Mutter für ihr Fehlverhalten bestrafft und nicht beschützt, hätte das Gericht die Mutter unverzüglich vor einem Süd-Afrikanischem Familiengericht geschickt, hätte sich das Gericht an internationale Rechtsgepflogenheiten und Menschenverstand gehalten, hätte das Gericht zur Kenntnis genommen, daß nicht deutsche Bürger eine durchaus vernünftige nicht deutsche Vision der Familie und der zwischenmenschlischen Beziehungen der Familienmitglieder untereinander vertreten können, hätte das Gericht nicht mit aller Macht deutsches Recht, deutsche Verfahren, deutsche Sprache, deutsche Anwälte, deutsches Jugendamt, deutsche Rechtspflegerin, deutsche Rechtsgepflogenheiten durchsetzen wollen, um dabei wieder Erwartens der entführenden deutschen Mutter im Sinne des deutschen Obrigkeitsprinzip
Recht zu geben, hätte die Situation niemals zum einem solchen Spannungssniveau eskaliert, die zur unmittelbare Folge hat, daß die Kinder lange Zeit vom Vater getrennt wurden.



Auf der einen Seite steht hier der deutliche Distanzierungswunsch der Kindesmutter.
Auf der anderen Seite die "kämpferische" Grundhaltung des Vaters, die von Anfang an von drastischen Vorwürfen gegen die Kindesmutter und/oder deren Elternbegleitet war und sich im Laufe der Zeit u.a. in spektakulären öffentlichkeitswirksamen Aktionen (Hungerstreik/ Plakataktionen/ Internetaktivitäten) sowie der Anrufung verschiedenster Institutionen ausagierte.
Hat das Gericht untersucht wie die Mutter Jahre lang die Kinder gegen den Vater beeinflusst hat, oder geht das Gericht davon aus, dass jede deutsche Mutter zu den unantastbaren Engeln gehört ?
Welche Musterrolle werden die Kinder später mehr Beachtung schenken;
der feigen Haltung der Mutter, die sich allen Behörden einschließlich deutscher Polizei bediente, um den Kontakt des Vaters zu den Kindern zu unterbinden, oder die kämpferische Haltung eines auf sich alleine gestellten Vaters, der sich dem deutschen einseitigen Unrecht zuwidersetzen versuchte ?


Dabei hematisierte u.a.immer wieder den von ihm erhobenen Vorwurf, die Kindesmutter sei psychisch labil bzw. krank und stehe unter dem gegen ihn gerichteten Einfluß ihrer Eltern, weswegen ihm jeglicher Umgang mit seinen Kindern verwehrt werde. Andererseits ist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hinzuweisen, dass die Kindesmutter dem Vater während seines Aufenthalte
Hat das Gericht den direkten Einfluß und das direkte Eingreifen der Schwiegermutter bei der Entführung je berücksichtigt ?
Wenn nicht warum ?
Sind die Kinder durch Gotteshand nach Deutschland gebracht worden ?
Hat das Gericht die Schwiegermutter und Oma bereits für ihre strafbare Handlung verurteilt ? Wenn nicht, wann wird das Gericht es tun ?


Seite 5/8

hier im April des Jahres 2000 von sich aus einen weitgehenden Umgang mit seinen Kindern " ermöglichte und er die im Vergleich vom 4.9.2000 vereinbarte Regelung zur Vorbereitung für eines unbegleiteten Kontaktes zu den Kindern gar nicht erst in Anspruch nahm.
Hat es etwa einen Vergleich gegeben, den der Vater nicht kennt ?

Dies macht deutlich, dass der "Kampf" des Antragstellers um seine Kinder eine starke Eigendynamik entwickelt hat, die wiederum die Sichtweisen und Reaktionen der Kinder verständlich machen. Diese sind in ihrem Lebensumfeld fest verwurzelt und erleben dieses -einschließlich der Großeltern mütterlicherseits- als durchweg positiv. Insoweit werden sie durch die ständigen und schwerwiegenden Vorwürfe des Vaters stark verunsichert.
Trägt das vom Vater angerufene Gericht keine Verantwortung dafür, daß die Kinder heute in Wilhelmshaven an Ort und Stelle eingedeutscht wurden, ohne dass sie je die Möglichkeit bekamen in ihre Heimat zurückzukehren ?
Soll etwa der Vater für das defizitäre Verhalten der Mutter und des Gerichtes verantwortlich gemacht werden, wie das Gericht hier zu tun versucht ?


Da sie den Konflikt zwischen den Parteien nicht selbst beilegen können, können sie diesen für sich nur so lösen, dass sie sich vom Vater zurückziehen.
Dies nennt man PAS. Eine Situation die das Gericht und das lokale amtliche Mutterschutztverein Jugendamt gemeinsam zu veranworten haben

In diesem Zusammenhang ist der Blick auch darauf zu richten, dass John-Michael hat in der Anhörung geäußert hat, dass er letztlich nicht glaube, dass sein Vater ihn sehen wolle.
Was hat das Gericht getan, um die verunsicherten Kinder doch ihren Wunsch und Sehnsucht nach dem Vater klar zum Ausdruck zu bringen ?

Eine solche Einschätzung erscheint vor dem Hintergrund einerseits der vielen öffentlichen Aktivitäten des Antragstellers und andererseits der Nichtanspruchnahme der vergleichsweisen Regelung vom 4.9.2000, die ja einen unbegleiteten Umgang vorbereiten sollte, zumindest nachvollziehbar.
Denn insoweit kann durchaus der Eindruck entstehen, es gehe dem Antragsteller bei seinen Aktionen in erster Linie um eine bestimmte die Wahrnehmung seiner Person (als Opfer) in der Öffentlichkeit.
Herr Hickmann ist ein Opfer der lokalen Justiz, genauso wie Tausende andere nicht deutsche cund deutsche Elternteile, die Ihre Kinder aufgrund weltbefremdenden deutschen Familiengerichtsentscheidungen BRUTAL getrennt werden.
Herr Hickmann ist nicht Opfer seiner Person, sondern Opfer des mit ihm begangenen Unrecht.
Er versucht dem deutschen Gericht verständlich zu machen, daß weltweit Kinder ZWEI Elternteile haben und da das örliche Gericht eine andere Meinung vertritt und sich jeder anderen Ansichtsweise versperrt, zeigt er dem Gericht, daß er mit seiner Ansicht nicht alleine da steht !
Warum wurde die Bundesrepublik Deutschland, als einziges Land vom Europâischen Gerichtshof für Menschenrechte, nicht einmal sondern FÜNF MAL im Bezug auf Menschrechtsverletzungen in Familienangelegenheiten verurteilt wurde ?
Was macht das örtliche Gericht anders, als die Rechte der Menschen Hickmann, des Vaters und der Söhne, zugunsten der straffbaren Mutter zu verletzen ?

Wie das Jugendamt hervorhob, scheint der "Kampf" des Antragstellers seit geraumer Zeit zum Selbstzweck geworden zu sein. Die Art und Weise seiner Äußerungen in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Gericht lassen weiter den Schluss zu, dass der Kindesvater derzeit nicht in der Lage ist, sich in die Erlebniswelt der Kinder hineinzudenken.
Da steht Herr Hickmann nicht alleine mit seiner Haltung da.
Es könnte in geraumer Zeit Tausende von Hickmann's in Deutschland geben !
Wäre der Konflikt nicht schon längst bereinigt, wenn dem Vater den freien Zugang zu seinen Kindern vom deutschen Gericht, wie das deutsche Gesetz es vorsieht, gesichert hätte ?
Hat Herr Hickmann seine gesicherte berufliche Situation aufgegeben, nur aus "Spaß" um den Kampf vor Ort zu führen ? Hat sich das Gericht darüber Gedanken gemacht und es ihm zu Gute geschrieben ?
Lassen ihm die deutschen Rechtsgepflogenheiten
in binationalen Fällen, wobei das Gericht und das Jugendamt die aktiven Verursacher der Situation sind, eine andere Wahl als vor Ort die arrogante Haltung der lokalen Kräften medienwirksam zu denunzieren ?


Aus ihrer Lebenswelt heraus erleben sie Aktionen ihres Vaters als übersteigert und, da sie teilweise auch bei ihren Freunden in Wilhelmshaven bekannt sind und insoweit danach gefragt werden, auch als peinlich. Dies zeigt, dass er mit seinen derzeitigen Äußerungsmöglichkeiten seine Kinder schlicht und ergreifend nicht erreicht.
Peinlich ist nur die Tatsache, daß das Gericht sich hinter der Kindersmeinung versteckt, um die eigens herbeigeführte Konflitschürung zu vertuschen. Dies ist eine feige Haltung die wir niemals mehr von in deutschen Familiengericht erwachsenen Personnen hören möchten.

Die Tatsache, dass er nach den glaubhaften Äußerungen von John Michael und Sebastian sehr oft auf einer am Schulweg der Kinder gelegenen Bank sitzt - machmal den ganzen Tag - und gelegentlich andere Kinder bitte, Zeitschriften und Flugblätter über Umgangs- und sorgerechtliche Themen zu verteilen, mit unter sie auch dazu bewege, seine Kinder zu befragen, was in der Familie los sei, wird von ihnen nicht verstanden und nachvollziehbar als Belästigung empfunden.
Was hat das Gericht unternommen, damit der arme Vater zu solchen herabwürdigenden Situationen nicht einlassen mußte, um überhaupt seine Kinder noch sehen zu können ?
Ist das Gericht seiner Aufgabe nachgegangen, dem Vater aus dem Leben seiner Kinder
nicht auszugrenzen und ihm gegen dem zu verurteilendem Mutterswille, den freien Zugang zu seinen entführten Kindern zu versperren, zu schützen ?


Ein sog. PAS-Syndrom (parental alienation syndrom) liegt also nicht vor, da die Ablehnungshaltung der Kinder - wie sich aus dem vorgesagten ergibt - eine innere Rechtfertigung hat und darüber hinaus ernst zunehmen ist.
Lassen wir es, das Thema überhaupt zu kommentieren !
PAS ist für ein Provinzgericht noch zu neu.


Dies bedeutet weiter, dass gerichtliche Regelungen, die dem geäußerten Wunsch der Kinder widersprechen, für diese bedeuten, dass sie sich in ihren aktuell wichtigen Äußerungen von der Erwachsenenwelt nicht mehr angenommen und verstanden fühlen würden und somit das Vertrauen in die Erwachsenenwelt und deren Handlungsmöglichkeiten verlieren können.

Dies wiederum kann langfristig problematische Folgen für das eigene Agieren der Kinder haben.
Ein gerichtlich geregelter Umgang des Vaters mit den Kindern ist daher als kindeswohlgefährdend anzusehen, weshalb der entsprechende Hauptantrag des Vaters zurückzuweisen und das Umgangsrecht - bis auf den Briefverkehr - auszusetzen war.
Diese Entscheidung ist eine Ohrfeige an die übrige Welt.
Damit eröffnet Richter Staubwasser allen im Ausland lebenden Opferelternteile in ähnlicher Situation einen Anspruch auf Wiedergutmachung für den entstandenen Leid zukünftig zu eröffnen.


Der Briefverkehr war in dem geregelten Umfang zuzulassen, da die Kinder selbst entscheiden können, ob sie die Briefe lesen wollen oder nicht.
Damit übertrâgt das Gericht die Verantwortung eines "normalen" Umganges der Kinder mit dem Vater für immer auf die Kinder.
EINE FEIGE HALTUNG DIE NICHT VERZEIHLICH IST.
Denn damit belastet das Gericht die Kinder-Vater Beziehung für den Rest ihres Lebens.
Das Gericht ist hier VERURSACHER der künftigen mangelnden Bindungs- und Kommunikationsfähigkeiten der Kinder VERANTWORLICH.

Hinsichtlich der Dauer der Aussetzung folgt das Gericht der Einschätzung der Sachverständigen.
Eine längerfristige Aussetzung konnte nicht angeordnet werden. Der Antragsteller hat in der letzten mündlichen Verhandlung bekundet, dass er bereit sei, seine

Seite 6/8

Aktionen einzustellen. Es muss ihm im folgenden halben Jahr Gelegenheit gegeben werden auch danach zu handeln und somit die Grundlagen für eine Kommunikation auf der Elternebene zu schaffen, die von der Sachverständigen als unbedingtes Erfordernis für die Vorbereitung eines Umgangs desVaters mit seinen Kindern gesehen wird. Wie die Sachverständige überzeugend darlegt, entspricht der derzeitige Kontaktabbruch zum Vater nicht dem Kindeswohlist aber aufgrund der geschilderten Umstände ohne Kindeswohlgefährdung nicht durchführbar. Die Lösung kann nur in einer adäquaten Bearbeitung des nach wie vor bestehenden Trennungskonfliktes liegen.
Das Gericht wälzt erneut seine Verantwortung, diesmal nicht auf die Kinder, sondern auf den Sachverständigen ab.
Hierbei wird versucht
den Vater zu erpressen.
Das Gericht ist der Auffassung, der Vater könne seine Kinder wieder sehen, wenn er seine öffentliche weltweite Informationsarbeit über deutsche organisierte Kinderklaukriminalität einstelle.
Wir stellen dagegen, daß der Vater seine öffentliche weltweite Informationsarbeit über deutsche organisierte Kinderklaukriminalität nicht nötig gehabt hätte, wenn das Gericht seiner wahren Aufgabe nachgekommen wâre..

Dazu müssen sich die Parteien auf Gespräche einlassen. Sollte es also dem Antragsgegner gelingen, seine von Vorwürfen gegen die Kindesmutter und deren Familie begleiteten Äußerungen und Aktionen in der Öffentlichkeit, den Print- und Elektronischen Medien dauerhaft abzubrechen und auch die derzeitigen von John Michael und Sebastian in ihrer Anhörung geschilderten Interventionen zu unterlassen, um ihnen die von ihnen benötigte Ruhe zu geben, wird es dann Aufgabe der Kindesmutter sein, ihrerseits einen Neuanfang zu wagen und sich auf ggf. familientherapeutisch begleitete Gespräche mit dem Kindesvater einzulassen, um den die Kinder belastenden Trennungskonflikt aufzuarbeiten und damit die Grundlage für einen auch vom Wusch der Kinder getragenen Umgang mit ihren Vater zu ermöglichen.
Warum hat das Gericht es nicht so formuliert;
... sollte es also der Antragstellerin gelingen, ihre ablehnende Haltung gegen dem Kindesvater und seiner Familie begleitenden öffentlich und in den Medien gezeigten egoisitschen Verhalten dauerhaft abzubrechen und die derzeitigen von John Michael und Sebastian in der Anhörung
nicht erfragten, der Mutter gegenüber getätigten Verhaltensvorwürfen zu unterlassen,
...

Der angeordnete Briefverkehr soll dem Antragsteller darüberhinaus Gelegenheit geben, schon jetzt - in nunmehr angemessener Weise, also ohne die bisher erhobenen Vorwürfe gegen Kindsmutter und deren Eltern - mit den Kindern in Kontakt zu treten.
Ostfriesisches Zynismus pur.
Die Mutter hat alles richtig gemacht und der Vater alles Schlechte oder ?
Weiss das Gericht überhaupt wer entführt hat
, wer sich strafbar gemacht hat, wer den anderen Elternteil hindert die Kinder zu sehen, wer die Kinder hindert den anderen Elternteil zu sehen ? Hat das Gericht das Opfer mit dem Täter verwechselt ?

Der Hilfsantrag des Antragstellers, mit dem er begehrt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, an einer familientherapeutischen Beratung gemäß den Vorschlägen der Sachverständigen teilzunehmen, konnte schon deshalb nicht stattgegeben werden, weil die Anordnung einer familientherapeutischen Maßnahme gegen den Willen einer der Elternteile nicht zulässig ist (vgl. BGH FamRZ 1994, S. 158).
Das Gericht folgt hier erneut dem Wunsch des Täters, das Opfer hat es zu akzeptiern.

2. Sorgerecht


Der Antrag auf Wiederherstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge war zurückzuweisen, weil die Voraussetzungennach § 1696 Abs.1 BGB für eine Abänderung der in dem Scheidungsurteil vom 12.8.1997 (Az. 16 F 298/96) getroffenen Entscheidung nicht vorliegen.Triftige, das Wohl der Kinder nachhaltig berührende Gründe, die eine Wiederherstellung der gemeinsamen Sorge angezeigt erscheinen lassen, liegen nicht vor.
Vielmehr liegen schon die schlichten Voraussetzung für die Ausübung der gemeinsamen Sorge nicht vor. Gemeinsame Sorge setzt Kommunikationsbereitschaft und vor allem Kommunikationsfähigkeit voraus. Jedenfalls letztere ist - wie das Verfahren gezeigt hat -zwischen den Parteien nicht vorhanden.

Der Antragsteller trägt den Konflikt über Medien und Öffentlichkeit aus, während die Antragsgegnerin es - vordem Hintergrund der gegen sie und ihre Eltern erhobenen Vorwürfe und der Hergestellten "Öffentlichkeit" zumindest in gewissem Maße nachvollziehbar -derzeit ablehnt, mit ihm in Kommunikation zu treten. An die Ausübung einer gemeinsamen Sorge ist daher nicht zu denken. Bedenken gegen die Verfahrensfähigkeit des Antragstellers haben sich insbesondere vor dem Hintergrund des vorliegenden Gutachtens nicht ergeben, so dass der Anregung der Antragstellerin in deren Schriftsatz vom 18.12.2000 nichtweiter nachgegangen werden musste.

Eine letzte aber grundsätzliche Frage an das Gericht;
Wäre diesem Opferelternteil von vorneherein dem freiem Zugang zu seinen Kindern garantiert, gäbe es heute einen internationalen Fall Hickmann überhaupt ?
Wer trägt hierfür die Verantwortung;
Die Eltern, die Kinder oder das Gericht alleine ?


Seite 7/8

Die Kostenentscheidung beruht auf den Vorschriften der §§30 Abs.2, 94 Abs.3 S.2, KostO,§13aFGG.

Staubwasser, Richter

Seite 8/8

++++++++++++++++++++++


Mit der Hickmann's Entscheidung versucht die deutsche Familienjustiz das in Deutschland bekannte amtliche deutsche BGB-Obrigkeitsdenken, das bereits menschliches vernünftiges gesundes Denken ausgeschaltet hat, nun WELTWEIT bishin in unseren Familien, in USA, Frankreich und sonstwo noch, zu verbreiten.

CEED wird deutsche Politiker bei jeder nationalen pro-deutsch Entscheidung ihrer Familiengerichte stets daran erinnern, daß ihre Grundrichter die europäische Konstruktion gefährden und somit die Aussenpolitik der Bundesrepublik stellvertretend für die demokratischen gewâhlten Kräften bestimmen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist nur an das Geld der ausländischen Eltern interessiert.
So zahlten bisher schweigend tausenden von nicht deutschen Opferelternteilen im Schnitt 200.000 Euros an die Bundesrepublik. Als Dank dafür durften sie ihre Kinder niemals besuchen ....


Hickmann's Urteil , oder wie ein deutscher Grundbeamte uns, verantwortlichen Eltern und Grosseltern, weiss zu machen versucht, daß wir unseren Kampf für unser von Deutschland gestohlenes Grundrecht auf Parentalität aufgeben müssen !
Drohungen, Drohungen, Verbote, Verbote !
Und niemals Sinn für menschlische Gefühle, für Beziehungen zwischen Kindern und nicht deutsche Elternteilen. Die Zukunkft unserer Kinder wird in Deutschland durch deutsche Familienrichter regelrecht gebrochen.
Sollten wir dafür "Danke" und entschuldigt uns, liebe deutsche Richter, daß wir als Nichtdeutsche eine andere Meinung, die Weltmeinung vertreten und uns gegen legalisiertes Unrecht auflehnen ?
Wer sind SIE überhaupt, liebe deutsche Richter, um der Welt der verantwortlichen Eltern und Grosseltern eine Lektion in Sachen Familie erteilen zu wollen, wenn Sie nicht einmal das ABC des Rechts anwenden ?

Monsieur Chirac,
Mister Bush,
Mister Blair,
Mister Mandela,
Mister Kofi Ahnan

intervenieren Sie bitte !

Da deutsche Familienrichter sich an ihre Gesetze, an internationalen Konventionen nicht halten,
da deutsche Familienrichter und Jugendamtmitarbeiter heimlich in unseren Rücken entscheiden,
da deutsche Familienrichter und Jugendamtmitarbeiter niemals nach weltweit geltendem menschlischen Verstand handeln, sondern nur Recht behalten wollen, erlauben Sie uns unsere Kinder aus Deutschland rauszuholen.
Wir sind Garant dafür, daß unsere Kinder ihre beide Eltern sehen können.
Deutsche Gerichte haben es uns bis heute niemals garantieren können.


Denn, die deutsche Familienjustiz hat den Bezug zur Familie verloren !
Über versucht Richterterror versucht sie nun uns, nicht deutsche Elternteilen, zu überzeugen, wir müssten auf unsere Kinder verzichten.



 

<<<<<<<<next >>>>>>>>

Sujet : [auslandsliste] mein Beitrag für Michael Hickman
Date : 11/11/02 19:03:14 Paris, Madrid
De : Karin.Jaeckel@t-online.de
Répondre à : auslandsliste@kbx7.de
A : auslandsliste@kbx7.de
Envoyé via Internet (afficher l'en-tête)

auslandsliste bi-nationale Sorgerechtsprobleme
-------------------------------------------------------
Zur Information an die Runde:

Mein Beitrag an die diversen Obrigkeiten im In- und Ausland
[ http://www.karin-jaeckel-autorin.de/michael/michael.html ]



Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist weit gekommen mit Deutschland, wenn Väter vor Gericht ziehen müssen, um einen regelmäßigen Umgang mit ihren Kindern zu erkämpfen und dann auch noch erleben müssen, wie sie per Gerichtsbeschluss allein deshalb gnadenlos aus dem Leben ihrer Kinder gelöscht werden, weil die Frau, mit der sie einst in Liebe gemeinsame Kinder zeugten und aufzogen, dagegen ist.

Michael Hickman ist einer dieser Väter.

Und zwar einer dieser so genannt "neuen Väter", nach denen gerade die Frauen und Mütter in diesem Land seit Jahrzehnten schreien. Einer, der sich liebend gern persönlich um seine beiden Kinder kümmern würde, liebend gern die Mutter bei der Erziehungsarbeit und Betreuung entlasten würde, liebend gern auch beruflich zurückstecken würde - wenn die Mutter der gemeinsamen Kinder dies denn nur zuließe.

Michael Hickman hat auf legalem Wege alles Menschenmögliche versucht, um als Vater im Leben seiner beiden Söhne präsent zu bleiben.

Im Gegensatz zu der Mutter, die sich sowohl nach deutschem Recht als auch nach der von Deutschland unterschriebenen Hager Kinderrechtskonvention der Kindesentziehung/Kindesentführung strafbar machte.

Dennoch ist nicht sie sondern Michael Hickman der Bestrafte !

2001 sagte man mir anlässlich eines Treffens mit dem so genannten "Arbeitsstab Kind" des Bundesjustizministeriums der Rot/Grünen Bundesregierung in Berlin, man wisse, dass diese Entscheidungen "die Würde des Rechts verletzen."

Vor dem Europäischen Menschenrechtegerichtshof hat man inzwischen mehrfach erkannt und bestraft, dass in Deutschland nicht nur die Würde des Rechts, sondern auch die Würde des Menschen und die Menschenrechte verletzt werden.Wann wird dieser Zustand der international beklagten Anarchie des deutschen Familienrechts enden?

Wann wird in Deutschland auch Kindern endlich die volle Menschenwürde und das volle Menschenercht zugestanden, indem das unverletzliche Recht eines jeden Kindes auf die Liebe, Fürsorge und Nähe beider Elternteile 100%ig garantiert wird?

Fangen Sie mit Michael Hickman und seinen beiden Kindern an !

Ermöglichen Sie Vater und Kindern einen regelmäßigen Umgang miteinander, indem Sie der seit Jahren jeden Umgang verweigernden und boykottierenden und zu anhaltendem Boykott fest entschlossenen Mutter partiell das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen und einen Vormund einsetzen, der diesem Umgangsboykott zum Wohle der Kinder ein Ende macht.

Stoppen Sie die zum Monatsende ausgesprochene Ausweisung des verzweifelten Vater !

Handeln Sie im Sinne der Menschenrechte und der Menschenwürde, auf die Sie im Auftrag der Wählerinnen und Wähler sowie im Namen des Volkes unseres demokratischen Landes eingeschworen sind.

Mit drängenden Grüßen,

Dr. phil. Karin Jaeckel
Autorin
www.karin-jaeckel-autorin.de
--------

CEED:
Frau Dr. Karin Jaeckel hat sich eingehendst mit der Kinder- und Vaterproblematik in Deutschland auseinandergesetzt, wie wir neulich bei einem Besuch in einer deutschen Buchhandlung feststellen konnte. Frau Jaeckel hat auch eine ganze Reihe Weinachtsbücher geschrieben, die der CEED wärmstens als Geschenk für die Kinder oder Enkel empfiehlt.


[ http://www.karin-jaeckel-autorin.de/kinder/kinderaktuell.html ]

<<<<<<<< >>>>>>>>

Sujet : [auslandsliste] Hague Convention Complaint
Date : 11/11/02 15:25:04 Paris, Madrid
De : auslandsliste@kbx7.de
A : auslandsliste@kbx7.de
CC : heitland-ho@bmj.bund.de, Frances.Viviers@socdev.gov.za, konsular@suedafrika.org, President@po.gov.za, Hvl@hcch.nl, GilleDUFLOT@aol.com, Parent01@aol.com, michael.l.hickman@t-online.de
Envoyé via Internet (afficher l'en-tête)

auslandsliste bi-nationale Sorgerechtsprobleme
-------------------------------------------------------

Dear Prof. Duncan,

I would like to bring to your attention that Germany in the case of Michael Hickman and in many other cases is going out of it's way to circumvent the provisions of the Convention in regard to children who have been abducted to Germany in particular article 21 of the convention.

In the case of Michael Hickman his children were illegally taken to Germany from South Africa on the 22 January 1996 by the childrens mother, this was done before South Africa was a signatory to the convention.

At the beginning of 2001 Mr. Hickman made application under provision of Article 21 of the Convention via the office of the Family Advocate in Durban to regulate contact to his children.
After considerable time the application was returned by the Central Authority in Germany with the requirement that the report be translated into German, an obvious delaying tactic.

In July 2001 Mr. Hickman traveled to Germany to partake in an international hungerstrike to bring attention to the plight of children and parents of international child abductions to Germany.
While there, he arranged a court hearing to attempt to be able to see his children before returning to South Africa.

The court allowed one single contact of three hours under supervision of the Jugendamt, during the court hearing application was also made to regulate contact and to apply for dual custody (this was recommended by the German attorney, Mr. Hickman was not happy about the matter).
It was decided by the court that a psychological report be obtained to enable the court to make it's decision.

On the morning of the day of the agreed meeting with his children on the 21 August 2001 Mr. Hickman was informed by the Jugendamt that the mother was not prepared to allow the father contact to his children as ordered by the court.

Neither the Jugendamt nor the court made any attempt to ensure that the meeting took place even although they were timely informed they were also aware that Mr. Hickman was due to return to South Africa on the 23 August.

As it was clear to Mr.Hickman that he should stay in Germany until he had been able to gain fair access to his children even although he would have to shut down his business, his only source of income. He had to stay in Germany to have any chance of fighting the injustices he had experienced over the preceding five and a half years.

Contact to the Justice Ministry was made, a personal meeting was held in Berlin in April 2002 together with SOS Child Abduction France, Frau Angelika Rieger took over supervision of the proceedings. Under the watchful eye of the Justice Ministry an attorney was recommended, every step of the way the Justice Ministry was informed of developments. Frequently Mr. Hickman reported in writing irregularities to Frau Rieger, she continually told him to carry on and not to worry, that he must have faith in the system.

The attorney as well as the Central Authority told him not to continue with the Article 21 application but to pursue the matter via the Local family court. This advice Mr. Hickman very reluctantly followed.

Neither the Justice Ministry nor the attorney took the written reports from Mr. Hickman seriously especially his concerns regarding the psychological report and the activities of the verfahrenspflegerin.

On the 04.10.02 a decision was made by the local court preventing Mr. Hickman from seeing or from having contact to his children other than one letter per month, this was decided under the guidance and the watchful eye of Frau Rieger of the Justice Ministry. Mr. Hickman was very clearly led down the garden path by the German Justice Ministry.

Germany has now taken the stand that his case does not fall under the provisions of the Hague convention because he is presently on German soil, this with their full knowledge that he has been given until the end of November to leave Germany. They are most adamant that this is not an International case, they do not want it to be dealt with under the provisions of the convention.

My question to you is if Mr. Hickman, who's children are resident in Germany, is a South African citizen who may not reside in Germany, how can he be denied the right to have his case dealt with under the provisions of the Hague Convention Article 21.

Can you please look into this problem and intervene as a matter of extreme urgency as it would appear that Germany wants to at all costs prevent cases of international child abductions to Germany from being dealt with and to be recorded under terms of the convention.

In addition we have been advised by Dr.Heitland of the Justice Ministry one of the German government's key persons involved in Mr. Hickman's case, Frau Rieger is now working for you.

Yours faithfully,

On behalf of father who is doing right


copies to:
The South African President
Mr. T.M. Mbeki
Office of the President

Mr. Peter Weideman
Minister Management and Consular South African Embassy

Mr. Hans van Loon, Secretary General
The Hague Conference on Private International Law

Mrs Frances Viviers
Department of Social Development - South African Government
Dr. Horst Heitland, Regierungsdirektor, Leiter des Arbeitsstabes zur Beilegung (?)* internationaler konflikte in Kindschaftssachen
Bundesministerium der Justiz
------------------------------------------------------------------------

(?)* COMMENT FROM CEED:
Mister Horst Heitland has never tell us what he can really do to solve any binational case.
His leitmotiv is to repeat to every body who likes to listen at him, he can do nothing to help us as german justice is independant from political power. Fine, but how do we solve similar problems in France, USA and South-Afrika ?


Mr Heitland should tell us which binational case has been solved, since he overtook his duty at the Justice Department in Berlin. What we need are results;

Top -