Mutter verschwindet mit Buben: Polizei kontrolliert Autofahrer

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Sorgerechts-Streit eskaliert: Mutter verschwindet mit Bub

5718.08.10|Fürstenfeldbruck|24 KommentareFacebook
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Eichenau - Sorgerechtsstreit eskaliert: Ein Französin hat am Dienstag ihrem Mann den 17 Monate alten Sohn gewaltsam weggenommen und ist verschwunden. Die Polizei fahndet nach ihr.

Die 38-jährige Mutter und der 54-jährige Vater des Kindes leben seit Dezember 2009 getrennt. Die Frau wohnt mittlerweile wieder in ihrer Heimat Frankreich. Der Vater mit dem Kind im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Am Dienstag gegen 17.15 Uhr tauchte die Frau nach Angaben der Polizei wieder in Eichenau auf. Mit Unterstützung mehrerer unbekannter Männer wurde der Vater beim Spazierengehen mit dem Kleinkind abgepaßt. Unter Einsatz von Pfefferspray nahm die Gruppe anschließend das Kind gewaltsam an sich und flüchteten in einem dunklen Auto mit ausländischem Kennzeichen. Der 54-Jährige erlitt leichte Verletzungen.

Hintergrund ist wohl ein vor Gericht ausgetragener Streit um das Sorgerecht. Weil beide Elternteile das Sorgerecht haben, handele es sich bei dem Vorfall nicht um Entführung, möglicherweise aber um eine Kindsentziehung.

Die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei nach der Mutter und dem Kind verliefen bislang ergebnislos. Auf der Suche nach dem Buben hatte die Polizei Verkehrskontrollen auf den bedeutenden Durchfahrtsstraßen im Landkreis Fürstenfeldbruck durchgeführt. So wurden beispielsweise auf der B 2 am Münchner Berg und an der B 471 zwischen Geiselbullach und der A 8 die Verkehrsteilnehmer gestoppt.

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Kommentare

18.08.10 meint Nogo (anonym)

Mein Gott. Wieder mal typisch Deutsch. Kindesentziehung oder Kindesentführun. Fakt ist: Sie hat das Kind dem Vater weggenommen. Diese deutsche Spitzfindigkeiten.

18.08.10 meint Bürgerwehr (anonym)

rechtlich gibt es da schon einen Unterschied - für den Vater ist es natürlich egal - das Kind ist weg.

18.08.10 meint Eva (anonym)

Gesetze hin oder her: Ein Baby gehoert erstmal zur Mutter, was denn sonst? Als Beispiel kann man sich gerne die Tierwelt anschauen, da braucht es auch kein Gericht! Da wird mal wieder ein Kind als Machtmittel missbraucht, von Vater UND Mutter! Es ist so traurig, wie viele Traenen, Verzweiflung und Wut steht wohl hinter solch einer Geschichte...Und wie viel mehr kommt noch auf die Gerichte zu mit dem neuen Gesetz fuer ledige Vaeter!

 
18.08.10 meint merrygoround (anonym)

Ein Kind gehört zu Mutter UND Vater. Ist vollkommen antiquierter Schwachsinn ohne jede Nachprüfung zu sagen, Frauen sind die besseren Erziehungsberechtigten. Der Eva-Kommentar klingt fast so, als wäre sie neidig darauf, wenn Väter Rechte bekommen.


18.08.10 meint MoStro (anonym)

Eva, schonmal was vom Seepferdchen gehört?

Pauschal stimmt die Aussage, dass ein Kind IMMER erstmal zur Mutter gehört, definitiv nicht. Zum Zeugen gehörten zwei, so sollen auch beide einen gleichwertigen Anspruch auf ihren Nachwuchs haben, sofern sie sich nicht durch straffälliges oder gewalttätiges Verhalten selbst disqualifizieren.

Warum soll nur eine Mutter ihr Kind "richtig" lieben können und nicht auch der Vater? Es gibt genauso viele unfähige, aber auch fähige Mütter wie Väter.

Macht sich der Vater eines Kindes davon, ist er ein Schuft - will er dagegen auch bei einer Trennung am Leben des Kindes teilnehmen, soll bzw. darf er nicht.

Nimmt ein Vater das Kind und würde der Mutter den Zugang zum Kind verweigern, wäre er ein grausamer Mensch, mach eine Mutter das gleiche, will sie nur das Beste für ihr Kind.

Versteh einer manch Einstellung...


18.08.10 meint ein anonymer User

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18.08.10 meint merrygoround (anonym)

MoStro - ein Verwandter im Geiste. Wohl auch schon als Vater bei Behörden gegen die Wand gelaufen.


18.08.10 meint Axel John (anonym)

@ Eva:
Sie sind nicht zufällig eine umstrittene Buchautorin mit nicht ganz freiwillig beendeter TV-Karriere?


18.08.10 meint ein anonymer User

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18.08.10 meint MoStro (anonym)

Versteh einer die Zensur, dann halt nochmal...

@merrygoround

Ich bin eher eine Verwandte im Geiste, mangels männlicher Geschlechtsmerkmale. Außerdem fehlen mir die Kinder, um Erfahrungen mit Sorgerechtssreitigkeiten zu haben.

Das ändert aber nichts daran, auch die eine männliche Sichtweise - zumindest hin und wieder - verstehen zu können.


18.08.10 meint Leserinchen (anonym)

Also Bitte!!!!

In manchen Fällen gehört ein Kind ganz sicher nicht zu seiner leiblichen Mutter!!!

Es gibt tatsächlich durchaus weibliche Wesen, die definitiv NICHT dazu in der Lage/fähig sind, ein Kind zu betreuen/zu erziehen. Dabei ist der Erziehungsstil jetzt nicht gemeint!!!

Ansonsten wohl ein sehr tragischer Fall...


18.08.10 meint neugierig (anonym)

Und wegen sowas halten die den Verkehr auf und verursachen riesen Staus?? Die ham an Knall!

18.08.10 meint Johanna (anonym)

Ein Kleinkind gehört zur Mutter, ein Mann kann nicht die mütterliche Wärme geben. Gerade in den ersten drei Jahren wird der Grundstein für das Kind gelegt. Das sollten die Gesetzesgeber endlich mal begreifen. In unserem Staat stimmt doch schon gar nichts mehr! Da muß mal ein eiserner Besen kehren.

 
18.08.10 meint schlankowalk (anonym)

Pfefferspray - mütterliche Wärme? Ein Mann kann nicht Wärme geben? Ein Mann kann dann wohl auch nicht zärtlich sein? In welchem Weltbild sind Sie denn groß geworden? Der beste Grundstein in den ersten Jahren wird für ein gelegt, wenn die Eltern sich in der Erziehung einig sind und zusammen sind. ZUSAMMEN! ZUSAMMEN!


18.08.10 meint Axel John (anonym)

@ Johanna:

Jawoll! Früher hätte es sowas nicht gegeben! Da war noch Recht und Ordnung!
Ich nehme an, Sie sind Trägerin des Ehrenkreuz der Deutschen Mutter erster Stufe und wissen, wovon Sie reden...


18.08.10 meint MoStro (anonym)

Frauen, die Männern emotionale Wärme absprechen sind kein Deut besser, als Männer, die Frauen berufliche Kompetenz oder Fahrkönnen absprechen, eigentlich sogar noch schlimmer, weil sie sie damit als nichtfühlenden Menschen abstempeln.

Sicher wird der Grundstein für die Kinder in den ersten Lebensjahren gelegt, aber warum kann die "Mutterrolle" nicht auch von einem liebevollen Mann übernommen werden? Ein nicht-liebevoller Mann wird kaum freiwillig diese Rolle übernehmen und wäre auch dann nicht schlimmer, als eine nicht-liebevolle Mutter.


18.08.10 meint Dirk (anonym)

Eine Mutter die mehrer Typen anheuert welche den Vater ihres Kindes mit Pfefferspray überfallen und das Kind rauben gehört ins Gefängnis.
Das sollten auch Evas und Johannas kapieren.

18.08.10 meint ein anonymer User

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18.08.10 meint ein anonymer User

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18.08.10 meint MoStro (anonym)

Sind generell Männer an allem Schuld? Gibt es keine unfähigen Frauen oder überforderte Mütter? Kämpft ein liebevoller Vater nicht wie ein Löwe um sein Kind?

Warum ist es bei der Mutter IHR Baby, beim dafür notwendigen Mann aber nicht SEIN Kind, sondern noch immer IHRES? Weil der Mann "nur" für die Zeugung gebraucht wird und dann aber nichts mehr zu sagen hat?

Es gibt kein pauschal richtig oder falsch, auf beiden Seiten gibt es unfähige Menschen, die besser kinderlos geblieben wären.

Bei solchen Aussagen könnte man sich glatt für seine zwei X-Chromosomen schämen.


18.08.10 meint Maria (anonym)

@ Dirk und allgemein!! :
Was habt ihr bitte gegen diese Namen "Eva und Johanna". Weil sie "heilige namen" sind??? Wir kann man dann nur "Johannes" zb. heißen?! In aller Ehre, bei so einem Artikel auf die Namen der User gehen - ich bin sprachlos!
So einer Mutter, die ihr Kind einfach durch gewalt an sich bringt, gehört das Sorgerecht entzogen!

 
18.08.10 meint anselm (anonym)

Sie könnte ja ihren Grund gehabt haben! Das verstehst du nicht - und nennst dich Maria??


18.08.10 meint murkel (anonym)

Mütter können nur eines besser als Väter, nämlich stillen. Das war es dann aber auch schon.

 
18.08.10 meint MoStro (anonym)

Gebären lass ich auch noch zählen ;-)


18.08.10 meint Milan (anonym)

Frauen können Kinder zur Welt bringen :). Männer noch nicht.
Abgesehen davon, weiß man nichts über die Hintergründe dieser Kindesentziehung. Wir wissen nicht wie der Mann wirklich ist, warum die Frau zu solchen Mitteln gegriffen hat. Hier eine Vorverurteilung vorzunehmen ist nicht angebracht.
Leid tut mir das Kind, dass hier scheinbar zum Spielball der Eltern gemacht wird. Egal von welcher Seite das ausgeht.

18.08.10 meint murkel (anonym)

Na gut, Mütter können gebären und stillen, das war´s dann aber wirklich :-))

18.08.10 meint ein anonymer User

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21.08.10 meint olivierkarrer (anonym)

Es wird angenommen, es handele sich eventuell, vielleicht doch NUR um ein Sorgerechtsstreit. Kann mir jemand erklären, warum eine Ringfahndung eingeleitet wurde ? Auf der Grundlage welcher Gerichtsbeschlüsse hat die Polizei die Fahndung eingeleitet ? Wer hat diese Aktion zu verantworten ? Und was wäre passiert, wenn der deutsche Mann der ausländischen Mutter das Kind entzogen hätte ? Wäre auch eine Ringfahndung eingeleitet worden ? Nein, man hätte der nicht-deutschen Mutter gesagt: "Nehmen Sie sich einen Anwalt".
Gegen den Kinderklauer, einen Berufsbetreuer, der weitere fremde Kinder 'betreut', läuft in Frankreich ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung und Kindesentziehung. War die Ringfahndung etwa berechtigt, um den deutschen Kriminellen zu schützen etwa ?
Olivier Karrer
CEED Paris
(bitte 'Kinderklau' und 'Jugendamt' googeln)

22.08.10 meint Athen (anonym)

Hier hatten BEIDE das Sorgerecht, also warum soll es dann Kindesentzug sein??
Vielleicht deshalb weil die Mutter Ausländerin ist und dieses Kind vielleicht nicht in Deutschland aufwachsen wird?
Ich hoffe, das KInd ist im Ausland und kann dort seine Kindheit genießen!!! Nicht wie es vielen Kindern in Deutschland geht, dass sich bei Trennung der Eltern ( auch in anderen Fällen ) das Jugendamt einmischt und nach Jahren des Kampfes um das Sorgerecht sind die Kinder im Heim aufgewachsen völlig kaputt irreperabel geschädigt. Dann lieber im Ausland glücklich und zufrieden aufwachsen, denn hier dürfen Kinder noch Kinder sein und Eltern noch Eltern!!!!

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