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CEED - Conseil Européen
des Enfants du Divorce
association de parents enfants et grand-parents
victimes d'enlèvements et de rapts internationaux d'enfants
Strafprozess Hamburg 8. April 2008 / Sache Karrer
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Ein Paar online Dokumente über die Lügen
der deutschen Behörden
Kinder sollen in Deutschland bleiben. Wer glaubt folgende
Haltung wäre nur dem Herrn Karrer vorbehalten, irrt. Es ist
die deutsche Rechtsnorm, die viele nicht-deutsche Eltern betrifft.
Die Familie Karrer wohnt in Frankreich. Doch eine geheime einstweillige
Verfügung vom 4. Sept 1998 verleiht dem deutschen Elternteil 'provisorisch'
(bis zur Scheidung im Jahre 2003) alle Elternrechte. Dieser geheime
Beschluss wird dem ausländischen Elternteil bis 2000 vorenthalten.
Er existiert in ZWEI
VARIANTEN !. Ein gefälschtes Dokument ist null und nichtig,
doch nicht für deutsche Behörden.
Anstelle einen Antrag auf Rückführung im Sinne der
Haager Konvention zu stellen, der zugunsten des französischen
Elternteils ausfallen würde, wird Dieser aufgrund des geheimen
Beschlusses unmittelbar im SIS (Schengener Informationssystem)
ausgeschrieben und wird von allen Polizeikräften in Europa
gesucht. Er hat lediglich das Kind nach Hause zurückgeholt.
Siehe INTERPOL
SIRENE
Olivier Karrer erstattet Anzeige wegen Kindesentführung
bei der deutschen Staatsanwaltschaft. Doch ein Kind nach Deutschland
zu verbringen ist KEINE Kindesentführung. Das bestätigen
die deutschen Behörden.
Siehe :
Schreiben des Staatsanwaltes
Als Olivier Karrer seinen Sohn in Hamburg in September 2002 antrifft,
wird er von dem Lebenpartner seiner (noch) Ehefrau köperlich angegriffen.
Ein Zeuge ist dabei. Doch bei seiner Vernehmung vor der deutschen
Polizei ändert er seine Meinung zu gunsten des "Deutschen".
Siehe Zeugnisänderung,
ZEUGENBESTECHUNG
Weil Olivier Karrer aus der Polizei Wache HH-Poppenbüttel
rausgeschmissen wird, erstattet er in Frankreich Anzeige gegen
den Lebenspartner seiner (noch) Ehefrau wegen Körperverletzung.
Er liefert die Beweise.
Siehe : Protokoll
der französischen Polizei
Weil Olivier Karrer seinen Sohn auf der Strasse antrifft, wird
er arbiträr (ohne Vorladung, ohne Anhörung) zu 250.000,-
€ Geldstrafe oder 6 Monate Haft von der Familienrichterin
bestraft, sollte er sich seinem Kind erneut annähern. Karrer ist
nicht geschieden, der provisorische Doppelbeschluss aus 1998 hat
nach fünf Jahren immer noch Gültigkeit. Die deutsche
Staatsanwaltschaft wollte diesen brutalen Beschluss zu Gunsten
der deutschen Mutter nicht zurücknehmen :
Siehe Einseitige
Bestrafung
Die deutschen Behörden werfen Olivier Karrer vor, sich an die
Medien zu wenden, um das einseitige Familienfeindliche deutsche
Familienrecht anzuprangern. Die Aufgabe
der deutschen Polizei ist den Kontakt zwischen Kind und ausländischem
Elternteil zu verhindern !
Siehe : Schlussbericht
der Polizei
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ersucht die französische Generalstaatsanwalschaft
um die Vernehmung von Herrn Karrer wegen "Kindesentziehung" !
Niemals, würde es den deutschen Juristen in den Sinn kommen,
die deutsche Mutter zu vernehmen und sie zu bestrafen. Im 21.
Jahrhundert kann von deutscher Seite aus kein binationales Kind
sich frei innerhalb Europa bewegen. Deutsche Beamte erklären
das Ausland als eine "Gefahr" für binationale Kinder
und nicht-deutsche Elternteile zu "Kindesentführern".
Dieses krankhaft wirkende auslandsverachtende Verhalten deutscher
Beamten ist eine echte Gefahr für
Europa. Denn diese amtlich inzenierten "Kindesentführungen"
dienen dem Vorwand, ausländische Behörden im Glauben zu lassen,
ihre Staatsbürger hätetn solche schlimme Taten begangen,
dass einen polizeilichen Einsatz gegen sie (anstelle einer Rückführung
nach der Haager Konvention) gerechtfertigt wäre. Sie betrügen
dadurch ihre Auslandskollegen absichtlich.
Hier klicken
Olivier Karrer sollte endlich verstehen, dass einseitige Gerichtsentscheidungen
und Behauptungen dem deutschen Recht genügen, solange sie zum
Vorteil der deutschen Partei ausfallen !
Siehe hier ist es AMTLICH
!
Ein binationales Kind ist nach deutschem Gesetz, im Sinne deutscher
Beamte, nur deutsch. Deshalb hat es vom Familienbuch des ausländischen
Elternteils zu verschwinden :
Siehe DOPPELTE
Buchführung des Standesamtes
Die skandalösen Praktiken der Justiz im modernen
Deutschland
Das Kind Julian Karrer ist der Muster-Europäer, so wie ihn
Europa haben will : Binational, bikulturell, zweisprachig. Er
wohnt in Frankreich, in dem Land wo er geboren wurde, zusammen
mit seinen beiden verheirateten Eltern, bis zu dem Tag im Jahr
1998, als der deutsche Elternteil nach Deutschland zurückkehrt
und dort das Kind zurückhält.
Von da an haben deutsche Beamte und Juristen nichts anderes mehr
im Sinn, als einseitig den deutschen Elternteil zu schützen,
den französischen Elternteil und seine Behörden zu betrügen,
ihre Rechtsprechung aufzudrängen, mit dem einzigen Ziel das
Kind in Deutschland zu behalten. Zu keiner Zeit kommt den deutschen
Funktionären in den Sinn, dieses Kind nach Frankreich zurückzuführen,
die Gerichtbarkeit Frankreich zu überlassen oder wenigstens
einen Kompromiss zwischen den Eltern, die sich nicht streiten,
zu finden.
Zehn Jahre später steht fest: Julian hat französischen
Boden seitdem nicht mehr betreten. Sein Vater, seine Familie,
seine französische Identität wurden musterhaft ausradiert.
Der kleine Vorzeige-Europäer ist nun ein Deutscher, der nur
noch Deutsch spricht. Entsprechend der deutschen Rechtsprechung,
die die Germanisierung von Kindern als eine Rechtshandlung ansieht,
wurde der kleine Julian Karrer nach deutschem Verständnis
'germanisiert'. [ wer sich an den Begriff 'Germanisierung' stört,
will die absichtlich von wahren Tatsachen übersehen ].
Worum geht es hier eigentlich bei diesem Prozess ?
Rein förmlich wollen die Deutschen aus einem äusserst
nichtigem Grund - der Vater trifft sein Kind auf der Strasse in
2002 - eine höchst kriminelle Angelegenheit machen und setzen
zu diesem Zweck weitestgehende Mittel ein.
Einen nicht-deutschen Elternteil zu kriminalisieren oder einen
Strafantrag "vorläufig" einzustellen, um ihn nach
Belieben vor einem Strafgericht wieder aufleben zu lassen, ist
nicht dieser Sache vorbehalten. Es eine sehr geläufige Methode,
um den Nicht-deutschen Elternteil zur Einhaltung von behördlichen
Diskriminierungen zu zwingen. Den Diskredit auf ihn zu werfen,
aus ihm den Agressor, den Täter zu machen, weil er die gegen
ihn gerichteten Diskriminierungen öffentlich anprangert,
dient alleine dem Zweck, vom Grundproblem abzulenken, den Streit
zwischen dem nicht-deutschen Elternteil und seinem deutschen Partner
in Bezug auf die Verbringung ins Ausland, das Sorgerecht oder
den Umgang, gar nicht erst schlichten zu wollen.
Grundsätzlich geht um was ganz anderes:
Es geht um die Durchseztung einer politischen Entscheidung gegen
ihn. Deutsche haben keine Kinder. Deutschland muss jedes Kind
auf seinem Boden behalten. Deshalb sollen binationalen Kindern
oder Kindern von Ausländern, die in Deutschland wohnen, die
nicht-deutsche Sprache, die zweite Identität und Kultur,
mit behördlichen und juristischen Mitteln ausgemerzt werden.
Indem Behörden willentlich die Bindung zum nicht-Deutschen
Elternteil und seiner ausländischen Familie brechen, schaffen
sie die Voraussetzung dafür, dass diese Kinder das Land später
nicht mehr verlassen.
Es ist die "Integrationspolitik" der Deutschen, die
der türkische Ministerpräsident Erdogan, neuerdings
als Assimilationspolitik, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
angeprangert hat. Diese Politik wird nicht nur den türkischen
Kindern in Deutschland vorbehalten. Sie betrifft alle anderen
Kinder, die einen nicht-deutschen Elternteil oder nicht-deutsche
Eltern in Deutschland haben; Franzosen, Polen, Engländer,
Amerikaner...
Genau um diese Politik wird es bei der Verhandlung am 8. April
in HH gehen. Das Kind Julian Karrer wurde von allen deutschen
Behörden (Meldebehörde, Sozialamt, Jugendamt, Standesamt
und auch Gericht) germanisert. Sein französischer Elternteil
wurde kriminalisiert.
Dieser Strafprozess findet übrigens nur deswegen statt, weil
der nicht-deutsche Elternteil darauf bestanden hat. Die deutschen
Behörden wollten den Strafantrag zurückstellen, um von
einer Verhandlung abzusehen. Warum? Sie wollten die Mittel, die
die Familienjustiz eingesetzt hat, einfach verwischen. Den ausländischen
Elternteil haben sie solange kriminalisiert, bis die Assimilation
des Kindes erfolgreich abgeschlossen ist, und nun wollen sie die
strafrechtliche Drohung, die zu dieser Germanisierung geführt
hat, schlicht verwischen, indem ein Strafverfahren gar nicht erst
entsteht.
CEED
ECCD - Conseil Européen des Enfants du Divorce - European
Council Children of Divorce
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