Paris - Bruxelles - Frankfurt
- London - Roma - Madrid - Zürich - Washington - Chicago -
Warszawa - Auckland
CEED - Conseil Européen
des Enfants du Divorce
association de parents enfants et grand-parents
victimes d'enlèvements et de rapts internationaux d'enfants
Freispruch
für die deutsche Familienjustiz
Urteil in der Strafsache Karrer
Die Eindeutschung des Europäischen Kindes Julian Karrer
wurde erfolgreich durchgeführt
Verhandlung vom 8. april 2008
Am 8. April 2008 fand in Hamburg eine Strafverhandlung in der
Familiensache Karrer statt.
Die Anklage gegen Herrn Karrer lautete auf „Versuch einer
Kindesentführung“.
Auch der Versuch ist im Sinne des deutschen Gesetzes strafbar.
Ausgang der Verhandlung
Nach fünfstündiger Verhandlung, der Vorsitzende Richter
: „Herr Karrer sie haben das letzte Wort !“
Antwort von Herrn Karrer : „Danke Herr vorsitzender
Richter. Ich habe soeben vernommen, dass die Staatsanwaltschaft
einen Freispruch beantragt hat. Sollten Sie auf Freispruch entscheiden,
wird mir dieses Urteil nichts bringen; denn auch ein Freispruch
wird nie das wiedergutmachen können, was sie mir genommen
haben. Deutsche Behörden haben mich 5 Jahre lang absichtlich
kriminalisiert, um Fakten zu schaffen. Unabhängig wie dieses
Urteil ausfällt, wurde die Strafjustiz zur Durchsetzung politischer
Ziele missbraucht. Sie haben erreicht, dass ich von meinem Kind
und das Kind von seiner französischen Kultur und Familie
absichtlich getrennt, wurden.“
Das Urteil lautet auf Freispruch. Die deutsche Justiz hat Fakten
geschaffen und sich freigesprochen.
Was war an dieser Verhandlung aussergewöhlich ?
Aussergewöhnlich war die Abhaltung dieser Verhandlung an
sich. Denn es ist ein klassisches Verfahren deutscher Behörden,
nicht-deutsche Elternteile aus einem völlig nichtigen Grund
mit Zwangmittel zu belegen oder Ihnen zumindest anzudrohen, damit
der Kontakt vom nicht-deutschen Elternteil zum Kind dauerhaft
abgebrochen wird. Später, wenn die Zwangseindeutschung des
Kindes vollzogen ist, bieten sie dem nicht-deutschen Elternteil
an, das Strafverfahren lautlos einzustellen.
Jeder Elternteil stimmt generell dankend zu. Denn für ihn
ist es die Bestätigung, dass er nicht der Kriminelle ist,
den Deutsche aus ihm machen wollten. Er erhält dadurch den
Beweis seiner Unschuld, bekommt seine Ehre zurück. Aussergewöhlich
war also, dass Herr Karrer sich gegen die Einstellung des Strafverfahrens
gewehrt hat und sich willentlich einer eventuellen Bestrafung
ausgesetzt hat. Hierduch konnte Publikum aus dem In- und Ausland
dieser einen reinen „Familienrechtssache“ beiwohnen
und Einblick in die allgemeine deutsche Familienrechtspraxis gewinnen.
Was geschah bei dieser „Familienverhandlung“
?
a) Schilderung der Tatsachen
Herr Karrer stellte eingangs klar, dass er 2002 zur „Tatzeit“
über seine vollen Elternrechte verfügte. Da die Familie
gemeinsam in Frankreich gewohnt habe und sein damals 3jährige
Kind nicht aus eigenem Antrieb von Frankreich nach Deutschland
verreist sei, habe seine Ehefrau das gemeinsame Kind gegen seinen
Willen ins Ausland (Deutschland) verbracht. Das habe er polizeilich
in Frankreich und in Deutschland angezeigt. Doch, anders als bei
ihm, als er das Kind 1998 nach Hause, zum Wohnort der Eltern nach
Frankreich, zurückbrachte, sah die deutsche Staatsanwaltschaft
in dem Verbringen des Kindes von Frankreich nach Deutschland keine
Straftat. Sie habe ihm bescheinigt, dass eine Kindesentführung
durch einen deutschen Elternteil vom deutschen Gesetz geschützt
werde.
Herr Karrer stellte ferner klar, dass die Sache die vor dem Strafbericht
heute Gegenstand der Verhandlung ist, bereits vor einer anderen
Gerichtsbarkeit (dem deutschen Familiengericht) mit einseitigem
(ohne Anhörung, ohne Vorladung) Beschluss abgeurteilt wurde
(eine gleiche Sache darf niemals zweimal verurteilt werden, zumindest
im internationalen Recht). So habe die Familienrichterin kurz
nachdem er seinem Kind begegnet sei, jeden Kontakt zu ihm „präventiv“
mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 euro oder 6 Monaten Haft
belegt. Sie habe als Staatsanwältin mit STRAFMITTELN gegen
ihn gearbeitet.
Zu jener Zeit sei er noch verheiratet gewesen, es habe keine anderweitige
Rechtsentscheidung, als den „provisorischen“ Beschluss
einer nicht zuständigen deutschen Familienrichterin (die
französische Justiz ist für Familien, die in Frankreich
wohnen, zuständig) aus dem Jahr 1998 gegeben.
Herr Karrer stellte ferner klar, dass die Existenz des deutschen
Geheimbeschlusses ihm nur deshalb klar wurde, weil er und sein
damals 4jähriges Kind 1999 von der französischen Polizei
in Gewahrsam genommen wurden. Sein Sohn wurde daraufhin auf der
Grundlage dieses illegalen Papiers innerhalb weniger Stunden auf
Nimmerwiedersehen an Deutschland ausgeliefert. Auch anlässlich
dieser polizeilichen Aktion wurde ihm der deutsche Beschluss nicht
vorgelegt. Erst 2000 habe er ihn erhalten und erfahren, dass die
deutschen Justizbehörden ihm schon zwei Jahre zuvor alle
Elternrechte abgenommen und ihn als ein kriminellen Kindesentführer
hingestellt haben, der von allen Polizeikräften Europas aufzufinden
sei. Doch nicht er habe sein Kind entführt, sondern der deutsche
Elternteil, mit Hilfe der deutschen Behörden.
Herr Karrer stellte fest, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft
trotz Aufforderung dieses illegale Papier nie habe zurücknehmen
wollen. (Damit wäre die Gerichtbarkeit an Frankreich zurückgegangen,
was wiederum zur Konsequenz gehabt hätte, dass die französischen
Behörden hätten tatsächlich ihren französischen
Mitbürger entführt und ausgeliefert hätten).
Herr Karrer stellte klar, dass es sich bei dieser Verhandlung
um eine absolute Nichtigkeit handele:
Er habe seinen Sohn auf der Strasse angetroffen, sei aus seinem
Fahrzeug ausgestiegen, um ihm zu begruessen. Dabei sei er von
seiner Ehefrau und ihrem Freund daran gehindert worden. Mehr sei
im Grunde nicht gewesen. Doch diese Sache haben deutsche Behörden
ins Unermessliche aufgebauscht, um ihn mit Absicht zu kriminalisieren.
Damit wollten sie das eigentliche Ziel der deutschen Familienjustiz
durchsetzen: das Kind für immer in Deutschland zu behalten,
ihn von seiner französischen Kultur zu trennen. Hätten
deutsche Behörden sich korrekt verhalten und dabei seine
Elternrechte wahrgenommen und geschützt, wäre er nicht
in die Situation gebracht worden einen Blick auf sein Kind nach
drei jähriger Kontaktlosigkeit aus der Ferne erhaschen zu
müssen.
Schliesschlich stellte Herr Karrer fest, dass trotz aller anderweitigen
Behauptungen aus deutscher Sicht, die Welt an diesem Tag auch
nicht zusammengebrochen wäre, wenn er das Kind mit nach Frankreich
genommen hätte. Die deutsche Staatsanwaltsschaft hätte
die Möglichkeit besessen, das korrekte (kontradiktorische)
Verfahren anzuwenden und die Rückkehr des Kindes nach der
Haager Konvention bei den französichen Behörden im Justizministerium
zu beantragen. Dann hätte man bei Gelegenheit kontradiktorisch
feststellen können, wer das Kind eigentlich entführt
hatte.
Zwischenfall : Frau Karrer, die 77-jährige
Oma des kleinen Julian war mit nach Hamburg mitgereist, in der
Hoffnung ihren Enkel nach fast 10 jährigen Radikaleindeutschung
einmal vielleicht wieder-sehen zu können. Dazu wurde einen
Antrag auf „Umgang“ im Sinne der Haager Konvention
(beim Justizministerium in Paris) gestellt. Dazu kam es jedoch
nicht. Die deutsche Zentrale Behörde (Bundesamt für
Justiz) hatte im Vorfeld kritisiert, Herr Karrer würde den
Prozess in Hamburg als „Tribüne“ missbrauchen
wollen, um „einen Prozess der deutschen Familienjustiz“
zu veranstalten. Deshalb hatte sie bereits verlauten lassen, er
solle für dieses „nicht deutsch-ordentliche“
Verhalten bestraft werden.
Oma Karrer stand auf und bat den Richter (auf deutsch) dafür
zu sorgen, dass sie ihren Enkel sehen könnte. Als Antwort
kamen sowohl von dem Staatsanwalt, als auch vom Richter erhebliche
Drohungen; sollte sich das (zum Teil ausländische) Publikum
nicht an die „emotionslose“ Rechtsordnung der Deutschen
nicht halten, würde es des Verhandlungssaales verwiesen.
Andere Länder, deutsche Sitten.
b) Was geschah in der Verhandlungspause ?
Nach ca einstündiger Verhandlung bat die Staatsanwaltschaft
um eine Verhandlungspause.
Das Publikum wurde aus dem Raum gebeten. Die Staatsanwaltschaft
schlug erneut eine Einstellung des Verfahrens vor. Herr Karrer
hat diesen Vorschlag wiederum strikt verworfen. Es könne
nicht angehen, man habe ihn 5 Jahre lang kriminalisiert und nun
solle so getan werden, als ob nichts geschehen wäre.
c) Zeugenvernehmung
Zunächst kam der damals vorbei laufende Jogger,
Herr Dr Hoffmann, an die Reihe. Befragt vom vorsitzenden Richter,
ob er wüsste warum er heute da wäre, konnte er es sich
nicht so richtig vorstellen. Dr Hoffmann blieb bei seiner Darstellung,
die er damals in einer Gedächtnisnotiz verzeichnet hatte.
Anschliessend von Herrn Karrer gefragt, wie lange sich die „Männer
beharkt haben“ antwortete er : „Einige Minuten,
nicht länger“.
Dann kam Herr Schaarschmidt, der damalige 'Freund' von Frau Karrer,
der sie später ehelichte in den Zeugenstand. Befragt vom
vorsitzenden Richter, ob er wüsste warum er heute da sässe,
antwortete er, dass er es nicht so richtig wüsste, da es
sich um eine Sache handele, die schon über fünf Jahre
zurück läge. Herr Schaarschmidt schilderte dann die
Situation, die nach seiner Aussage von sehr viel „Emotionalität“
geprägt war. Er entschärfte seine damaligen Aussagen.
Vom Richter befragt, ob Herr Karrer sein Kind in der Vergangenheit
bereits 'entführt' habe, verschwieg er die Rückführung
nach Frankreich im Jahr 1998 und erklärte: „Herr
Karrer habe schon einmal im Jahre 1999 [ als Vater und Sohn
in Polizeigewahrsam genommen wurden ] das Kind nicht ins Flugzeug
gesetzt, deshalb musste das Kind mit Hilfe der französischen
Polizei nach Deutschland zurückgebracht werden“.
[ Herr Karrer hatte die Scheidung in Frankreich beantragt und
wollte die Sorgerechtsentscheidung von der zuständigen
Richterin in Frankreich abwarten, bevor er das Kind nach
Deutschland verschicken wollte ]
Von Herrn Karrer gefragt ob seine Ehefrau – ex Frau Karrer
– den heutigen Strafprozess nach fünf Jahren habe neuaufrollen
lassen wollen, antwortete er, nachdem er sich kurz zum Anwalt
Burkert wandte : „NEIN !“. Damit wurde allen
Anwesenden klar, dass der noch Rechstanwalt Tim Burkert nicht
nur den Mandat von Frau Schaarschmidt, sondern auch die deutsche
Strafjustiz missbraucht hat, um einen privaten Kampf mit erheblichen
Folgen gegen Herrn Karrer zu führen.
Gefragt ob das Kind Julian 1999 auf Anweisung der französischen
oder der deutschen Behörden nach Deutschland [ mit Staatsgewalt
] verbracht wurde, antwortete Herr Schaarschmidt knapp : „der
deutschen“.
Schliesslich gefragt, ob zu jenem Zeitpunkt 1999 aber auch später
in 2002 die Scheidung und das Sorgerecht mit einer Grundentscheidung
geregelt waren, verneinte Herr Schaarschmidt die Frage.
Als letzter Belastungszeuge kam der Polizist Rathbauer in den
Zeugenstand. Er erklärte, er wüsste über den Vorfall
nicht mehr viel. Die Akten seien nach fünf Jahren vernichtet.
Von Herrn Karrer gefragt, ob er Zeugen vernommen und einen Bericht
an die Staatsanwaltschaft geleitet habe, bejahte er die Frage.
Ob er Herrn Karrer angehört habe, verneinte er sie.
Herr Karrer warf dann dem Polizisten vor, er sei demnach Kläger
und habe deshalb NICHTS im Zeugenstand zu suchen, auch wenn die
deutsche Verfahrensordnung es so vorsähe. Er gehöre
an der Seite des Staatsanwaltes auf die Anklägerbank. Dieser
Einwand führte zu einer anschliessenden Rechtfertigung des
vorsitzenden Richters.
Herr Karrer hatte auch drei Entlastungszeugen benannt. Zwei konnten
nicht kommen. Der vereidigte Dolmetscher der Herrn Karrer das
Auto auslieh, damit er zu seinem Sohn in den Norden Hamburgs fahren
konnte und Frau Catherine Urban, Vertreterin der Franzosen im
Ausland, mit der Herr Karrer solange der Polizeieinsatz 2002 lief,
am Telefon verblieb.
[ Von hier aus, schicken wir dir Catherine einen 'kaktischen';
liebenden Gruss in den Himmel. Frau Urban wollte nach Hamburg
kommen, doch sie musste uns wenige Tage zuvor für immer verlassen.
]
Letzlich wurde Frau Dr Karin Jaeckel als Zeugin vernommen. Sie
stellte klar, dass sie Herrn Karrer seit 2001kenne, ihn und andere
ausländische Eltern anlässlich eines Hungerstreiks im
Jahre 2001 mediatisch unterstützt habe und zusammen mit Herrn
Karrer beim Justizministerium vorstellig wurde.
Obwohl sie nicht unmittelbar am Tatort war, beschrieb sie eindrucksvoll
wie Herr Karrer sie kurz nach dem Vorfall völlig aufgelöst
anrief, um ihr von seinem Schreck zu berichten, wie sein eigener
Sohn vor ihm weggelaufen sei, als er ihn auf der Strasse zufällig
antraf.
d) Antrag des Nebenklägers Burkert
Rechtsanwalt Tim Burkert, der als Nebenkläger an
der Seite der Staatsanwaltschaft antrat, trug ausführlich
über die Aktivitäten von Herrn Karrer im Rahmen der
Organisation CEED (Conseil Européen des Enfants du Divorce)
vor. Auch wenn diese mit dem eigentlichem Vorfall aus 2002 nichts
gemeinsam hatten und gar später eingetreten sind. So las
er ausgiebig einige emails die Herr Karrer an bestimmte Europa
Abgeordnete und Ministerien mit Kopien an Rechtskanzleien in Deutschland
verschickt hatte, vor. Aus diesem Zusammenhang schloss er, Herr
Karrer sei ein krimineller Psychopath, der an Wahrnehmungsstörungen
leide. Daraufhin beantragte er eine SECHSMONATIGE Untersuchung
in einer geschlossenen psychiatrische Abteilung in Deutschland.
Sodann übergab er seinen Antrag Herrn Karrer und seinem Vertreidiger
und verschwand lautlos aus dem Gerichtssaal. Der Antrag wurde
von der Staatsanwaltschaft unmittelbar verworfen.
e) Abschliessende Frage vom Beschuldigten Herrn Karrer
Als der noch Rechtsanwalt Burkert bereits verschwunden war, stellte
Herr Karrer dem Staatsanwalt eine abschliessende Frage. Wörtlich
: „Herr Staatsanwalt, wir haben uns lange Stunden über
ein Kind unterhalten, dass ich angeblich entführen wollte.
Doch eine Sache haben wir jedoch bisher nicht geklärt. Um
welches Kind handelt es bei diesem Verfahren eigentlich ?“
Nach einer „pikierten“ Stellungnahme des Staatsanwaltes
entschuldigte sich Herr Karrer, es sei nicht seine Absicht gewesen,
den Staatsanwalt zu verärgern, doch er habe sich vor wenigen
Wochen einen Auszug aus seinem deutschen Familienbuch besorgt
; ein Kind zwischen ihm und seine Ex-Frau sei auf diesem offiziellen
Papier nicht verzeichnet. Alsdann reichte Herr Karrer Kopie des
Auszuges an den Richter und den Staatsanwalt weiter.
f) Antrag der Staatsanwaltschaft
Der Staatsanwalt sprach von einem Indizienprozess. Es gäbe
sowohl Indizien die für und gegen den Beschuldigten sprächen.
Wider Erwarten beantragte er einen Freispruch.
g) Antrag des Rechtsanwalts Revel
Herr RA Revel, der Herrn Karrer juristisch bei der Verhandlung
beistand, bedankte sich bei dem Staatsanwalt, der ihm die Arbeit
zuvor abgenommen habe. Er beantragte ebenfalls Freispruch.
h) Urteil
Nachdem der Richter Herrn Karrer das letzte Wort erteilt hatte
(siehe oben), fiel das Urteil um so schnell und knapp, wie der
Vorfall ausgiebig und lang untersucht wurde : „Herr
Karrer wird freigesprochen, Kosten gehen zu Lasten des Staates.“
Fazit : Fakten wurden geschaffen, das Kind ist eingedeutscht
und deutsche Juristen bleiben unschuldig
Der deutsche Staat hat sich in allen Punkten freigesprochen.
Und sein Ziel erreicht.
Weder die gefälschte und geheime einstweilige Verfügung
die 1998 ausserhalb jeder Rechtsgrundlage erlassen wurde und zur
illegalen Ausweisung des Kindes 1999 durch französischen
Behörden führte, wurde zurückgenommen, noch wurden
das Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg, die Kindes-entführungen
ins Inland (Deutschland) legalisiert, oder der gelöschte
Eintrag des Kindes aus dem Familienregister oder die betrügerische
Haltung des Tim Burkert, bemängelt.
Zeugen wurden aus dem In- und Ausland vernommen, Polizisten, Staatsanwälte,
Übersetzer, Anwälte, Richter und andere haben sich stundenlang
mit dem lächerlichen Vorfall vom 22. September 2002 beschäftigt,
um zu beweisen, dass ein deutscher Staatsanwalt einen Freispruch
im Nebenkriegsschauplatz beantragen kann. Dass sie den nicht-deutschen
Elternteil von jeder Schuld an der Sehnsucht zu seinem deutsch-legal
gestohlenen Kind freigesprochen haben, ist dabei ein unwichtiges
Detail.
In der Hauptsache (Sorgerecht, Umgang) haben deutsche Juristen
Fakten eindeutig geschaffen : sie haben das Kind Julian Karrer
nach moderner legaler Verfahrensweise 'germanisiert'.
Es hätte sicher einen viel einfacheren Weg geben können
: den deutschen herrischen Verstand ausschalten, erkennen wer
das Kind entführt hat und das Kind friedlich als Europäer
aufwachsen lassen.
Doch im Frieden mit den Nachbarn zu leben, ist nicht Wille deutscher
Juristen und Politiker.
Herrn Karrer haben sie den offenen Krieg erklärt. Herr Karrer
und abermals Tausenden Elternteile aus dem In- und Ausland haben
bereits dieser deutsch-legalen Attitude, die
die Welt zu gut aus den 40er Jahren kennt, den offenen Krieg erklärt.
Kinder den anderen mit Rechtsmitteln zu klauen ist keine Rechtshandlung.
Es ist eine Kriegserklärung.
NB : Trotz Freispruch im strafrechtlichen Bereich, bleibt der
einseitig (ohne Vorladung, ohne Anhörung) illegal getroffene
Beschluss der Familienrichterin aus dem Jahr 2002 im zivilen Bereich
bestehen ; Herrn Karrer drohen aufgrund seines Treffens mit seinem
Sohn immer noch eine Geldstrafe bis zu 250.000 euros oder eine
Haftstrafe bis zu 6 Monaten Haft, sollte er sich seinem Kind weniger
als 100 meter annähern.
CEED
ECCD - Conseil Européen des Enfants du Divorce - European
Council Children of Divorce
Association loi 1901 - enregistrée JO 28-09-02/4383/2237
- Melun France - 09 54 54 40 10
site : www.ceed-europa.eu