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Richterin Profitlich Amtsgericht Berlin
vs
Heidi Schulz und Wakiya Schulz |
Bezug: Reportage im Fernsehsender Sat1,
Sendung Kerner vom 19. Mai 2011
http://www.youtube.com/watch?v=LvJWjusgA-8
Ralf von der Lieth
Hauptstraße 10
27449 Kutenholz
0163 3752942 |
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin-Tiergarten
030 9014-0 |
Kutenholz, 09.04.2011
Hiermit erstatte ich, Ralf von der Lieth, gemäß meiner Staatsbürgerlichen
Pflicht
Strafanzeige gegen Frau Richterin Profitlich
Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
wegen
Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB
Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB
Vollstreckung gegen Unschuldige gemäß § 345 StGB.
Ich begründe meine Strafanzeige wie folgt :
Frau Richterin Profitlich erließ am 23.10.2006 einen Beschluss
gegen Frau Heidi Schulz zum Entzug des Sorgerecht für deren Sohn
Wakiya Schulz.
Dieser Beschluss wurde mit Beschluss vom 27.01.2010 durch das OLG Rostock
aufgehoben.
Das OLG Rostock folgte in seinen Ausführungen dem vom ihm beauftragten
Gutachter Herrn Professor Frank Häßler von der Universitätsklinik
Rostock, der in seinem Gutachten feststellte,
dass es zu keiner Zeit einen Grund gegeben hätte, Wakiya Schulz
Inobhut zu nehmen.
Nach der Rückübertragung des Sorgerechts für Wakiya Schulz
an Frau Heidi Schulz, meldete diese ihren Sohn in der Archeschule in
Berlin Hellersdorf an.
Die Behörden in Berlin verfolgten und überwachten Frau Schulz
und ihren Sohn weiterhin.
Im Sommer 2010 entschloss sich Frau Schulz, nach kurzer Überlegung,
nur das Bundesland zu wechseln, gänzlich aus der Bundesrepublik
Deutschland auszuwandern.
Das Jugendamt des Bezirksamt Mazahn-Hellersdorf von Berlin, das den
Schutzauftrag aus § 8a SGB VIII mit totaler Kontrolle seiner Bürger
und deren Kindern zu verwechseln scheint, machte in den Personen des
Herrn Petermann und der Frau Volz Meldung beim Amtsgericht Gießen,
in dessen Bezirk Frau Schulz überlegte, sich niederzulassen, bevor
sie sich entschloss nach Frankreich auszuwandern.
Weil Frau Schulz sich bereits am 16.09.2010 durch Herrn Michael Kastl
rückwirkend zum 14.08.2010 nach Frankreich abmelden ließ,
erklärte sich das Amtsgericht Gießen für nicht zuständig.
Frau Richterin Profitlich, die aus meiner subjektiven Sicht noch unter
der Schmach zu leiden scheint, dass das OLG Rostock ihren Beschluss
aufhob, riss wider aller Zuständigkeiten das Verfahren an sich
und erließ am 24.02.2011 unter Geschäftsnummer 167 F 5058/11
folgenden Beschluss :
'
[...]
Der Kindesmutter wird durch einstweilige Anordnung die elterliche
Sorge für das Kind Wakiya (Dan) Schulz, geboren am 07.12.1998 entzogen
und einem Vormund übertragen.
[Kommentar CEED : Im Rahmen einer einstweiligen und geheimen Verfügung
ohne Ladung an die Parteien, ohne die Möglichkeit einer Verteidigung!]
Zum Vormund wird gemäß § 1791 b BGB das Jugendamt
Marzahn – Hellersdorf bestellt.
Durch einstweilige Anordnung wird bestimmt, dass die Mutter das Kind
nebst der zum persönlichen Gebrauch des Kindes bestimmten Sachen
an den Pfleger / Vormund herauszugeben hat.
Für jede Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung kann ein Ordnungsgeld
bis zu 25 000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben
werden kann, ersatzweise Ordnungshaft angeordnet werden.
Sofern die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg verspricht,
kann sogleich Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angeordnet werden (§
89 Abs. 1 FamFG).
Es wird angeordnet, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung
vor Ihrer Zustellung an den/die Verpflichtete(n) zulässig ist.
In diesem Fall wird die einstweilige Anordnung mit Erlass wirksam (§
53 Abs. 2 FamFG).
Der Mutter wird unter Androhung eines Zwangsgeldes bis zu 25 000,00
€ verboten, das Kind außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik
Deutschland zu bringen.
Die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland werden
ersucht, im Rahmen der Grenzfahndung jede Ausreise des Kindes aus der
Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls aber aus dem Hoheitsgebiet der
Vertragsstaaten des Übereinkommens von Schengen zu verhindern,
sofern die Begleitperson nicht durch einen Gerichtsbeschluss späteren
Datums nachweisen kann, dass sie Inhaberin der elterlichen Sorge oder
der Personensorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das
Kind ist.
Von der Erhebung von Verfahrenskosten wird abgesehen. Der Verfahrenswert
wird auf 1.500 € festgesetzt.
Die einstweilige Anordnung bleibt in Kraft, solange nicht eine anderweitige
Regelung erfolgt, der Antrag in der Hauptsache zurückgenommen wird
oder rechtskräftig abgewiesen ist, die Hauptsache übereinstimmend
für erledigt erklärt wird oder eine anderweitige Erledigung
der Hauptsache eintritt (§ 56 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 FamFG).
Die öffentliche Zustellung dieses Beschlusses an die Kindesmutter
wird angeordnet, weil sie unbekannten Aufenthaltes ist.
[...]
Durch diesen Beschluss muss nun jeder Polizist innerhalb des Hoheitsgebiet
der Vertragsstaaten des Übereinkommens von Schengen davon ausgehen,
dass Frau Schulz sich diesen meines Erachtens nach rechtswidrigen Beschlusses
widersetzt hat, und die Bundesrepublik Deutschland nach Erlass dieses
Beschlusses verlassen hat.
Die Richterin Profitlich ordnet wohlwissend, dass Frau Schulz in Frankreich
wohnt, die öffentliche Zustellung dieses Beschlusses an, Informiert
aber weder deren Töchter Winonah Schulz und Tashina Schulz, die
in unmittelbarer Nähe zum Jugendamt des Bezirksamt Mazahn-Hellersdorf
von Berlin wohnen, noch die Rechtsanwältin Petra Müller, die
immer noch die rechtlichen Interessen von Frau Schulz in Deutschland
vertritt, und die bis zu Letzt immer noch Kontakt zum Jugendamt des
Bezirksamt Mazahn-Hellersdorf von Berlin, in des Person des Herrn Petermann
gehalten hat.
Anderseits war das Jugendamt des Bezirksamt Mazahn-Hellersdorf von Berlin,
in der Person der Frau Seidel, die unter der Geschäftsnummer 167
F 5810/11 durch Frau Richterin Profitlich am 04.03.2011 zum Vormund
bestimmt wurde, möglich, Frau Rechtsanwältin Petra Müller
sofort telefonisch zu kontaktieren.
Bereits im Kündigungsschreiben gegenüber der Schule vom 01.09.2010
ist von einem Umzug ins Ausland die Rede. Dies ist dem Jugendamt insofern
auch bekannt.
Durch ihre rechtswidrigen Maßnahmen versucht Frau Richterin Profitlich
Frau Heidi Schulz und ihren Sohn Wakiya am neuen Wohnort in Angst und
Schrecken zu versetzen.
Ich werde eine Kopie dieser Strafanzeige an Frau Heidi Schulz weiterleiten,
damit sie die Möglichkeit hat, Strafantrag zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf von der Lieth
Aus Facebook: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=183467341702576&id=1810933408
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