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Petition
1 der 10 Elternpetitionen gegen das Jugendamt
- Aussetzung der Anerkennung deutscher Familienrechtsentscheidungen
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An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles / Brüssel
Sehr geehrter Herr Präsident,
Petition mit dem Ziel die Anerkennung deutscher politischer Verwaltungsentscheidungen
im Bezug auf Familiensachen die unter Kontrolle des JUGENDAMTS ergehen,
auszusetzen.
ANGESICHTS DER TATSACHE, DASS:
1 - das JUGENDAMT eine lokalpolitische Einheit ist,
2 - das JUGENDAMT in Verfahren der 'unabhängigen' Familienjustiz
als dritte ebenbürtige Partei wie die Eltern mitwirkt,
3 - das JUGENDAMT den Innenministern der Länder (Polizei) unterordnet
ist,
4 - das JUGENDAMT die Entscheidung des Familiengerichtes vorbereitet
("Empfehlung" an das Familiengericht),
5 - das JUGENDAMT dem Familienrichter die Entscheidungsgrundlage liefert,
damit dieser im Sinne einer Wahrung deutscher politischer Interessen
entscheiden kann,
6 - das JUGENDAMT, aufgrund seiner Anwesenheit bei nicht-öffentlichen
Verhandlungen die Entscheidung des Familiengerichtes beeinflusst,
7 - das JUGENDAMT die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen im Sinne
des Schutzes deutscher Interessen frei und autoritärer organisiert
und durchsetzt,
8 - das JUGENDAMT bei Familienrechtsverfahren als gleichberechtigte
"Partei" wie die Eltern mitwirkt,
9 - das JUGENDAMT die Interessen des deutschen Elternteils gegen den
ausländischen Elternteil vertritt (Beistandschaft),
10 - das JUGENDAMT eigenmächtig in die Berufung gegen eine Entscheidung
des Familiengerichtes gehen kann oder einen eigenen Rechtsanwalt gegen
Eltern beauftragen kann (FamFG),
11 - der Richter ohne die Mitwirkung vom Jugenamt nicht berechtigt ist,
ein Urteil zu fällen,
12 - die deutsche Bundesregierung, die sich dem Ausland gegenüber
für die Einhaltung der ratifizierten internationalen Abkommen und
Konventionen nach Innen verbürgt, erklärt weder administrative
noch gerichtliche Gewalt über die politische Einheit "JUGENDAMT"
zu verfügen,
UND SOMIT ALS FOLGE DESSEN:
a) das Eingreifen des JUGENDAMTes in Familienrechtsverfahren der politischen
Kontrolle der deutschen Familiengerichtbarkeit und ihrer Entscheidungen
dient,
b) die politische Einheit 'JUGENDAMT' mit den Grundsätzen des europäischen
Familienrechts nicht zu vereinbaren ist,
c) Entscheidungen deutscher Familiengerichte die Anforderungen der europäischen
Regelungen und internationalen Abkommen, vor allem der EC Regelungen
2201/2003 und 4/2009, nicht genügen und deshalb als null und nichtig
anzusehnen sind,
FORDERN WIR:
Die sofortige Aussetzung der Anerkennung von Verwaltungsentscheidungen
die in der deutschen Familiengerichtsbarkeit (JUGENDAMT und Familiengericht)
ergehen, sowie die Sicherstellung, dass diese Aussetzung solange aufrecht
erhalten bleibt, bis die übrigen europäischen Gerichtbarkeiten
und die internationalen Instanzen durch tatsächliche überprüfung
sich vergewissert haben, dass das JUGENDAMT weder die Funktion des politischen
Richters (Wächteramts), noch die des allmächtigen dritten
Elternteils zur Wahrung deutscher Staatsinteressen inne hat.
Diese Petition kann direkt gezeichnet und kopiert werden
und auf der Webseite des Europäischen Parlaments eingegeben werden
:
https://www.secure.europarl.europa.eu/parliament/public/petition/secured/submit.do;jsessionid=25D736C1CC173D9311CF947A0FD549DC.node1?language=DE
CEED Europa
CEED Germany
i.A. Wahid Ben Alaya & Theocharitis Konstantin
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