Der Menschenrechtskämpfer
- Originalnachricht : www.readers-edition.de/2007/06/13/der-menschenrechtskaempfer/#6792
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Selim Sürmeli ist nach
jahrzehnlangen Gerichtsverfahren 2001 zunächst alleine
vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
wegen überlanger Verfahrensdauer in der deutschen Justiz
gezogen. Und er hat gegen Deutschland gewonnen. Selim Sürmeli, 44 Jahre, ist ein kleiner und zäher Mann. Wenn es um das Recht geht, dann versteht er keinen Spaß. Auf Grund seines Jahrzehnte dauernden Gerichtsverfahrens wegen Unfallfolgen hat er sich bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Strassburg hochgekämpft. Der EGMR erkannte in seinem Fall eine Menschenrechtsverletzung nach Art. 6 und 13 der Menschenrechtskonvention an. Er urteilte im Juni 2006, dass keiner der in Deutschland existierenden vier Rechtsbehelfe wirksam ist (1) und in seinem Fall die Verfahrensdauer übermäßig lang war (2)- 16 ½ Jahre (EGMR 8.6.2006 75529/01). |
(1) Kommentar CEED : Es ist der Fall wenn in Familienangelegenheiten
Strafanzeigen wegen Kindesentziehung eingestellt werden, oft mit
der Begründung 'mangelndes öffentliches Interesse',
da deutsche Juristen beanspruchen für sich - mit der usuellen
deutschen Demut - die Öffentlichkeit zu vertreten. Schlimmer
noch, wenn absichtliches Unrecht und Leid seitens dieser Beamte
zugefügt wurde, und es Familien gelingt Recht in
Strasbourg - im Sinne der internationalen
Gemeinschaft gegen das deutsche Unrecht, was in Deutschland als
Recht verstanden werden muss - zu bekommen, werden Entscheidungen
der internationalen Gemeinschaft schlicht verworfen, als gälten
sie für den Rest der Welt nur für die Anderen, da ein
deutscher Beamte immer richtig läge, immer recht hätte.
(2) Kommentar CEED
: Es ist der Fall wenn Kinder mit
der Hilfe deutscher Lokalpolitiker - JUGENDAMT - amtlich
legal von ihren Eltern geklaut werden und Recht erst wenn die
Kinder 16 Jahre alt geworden sind, wenn überhaupt, gesprochen
wird.
Doch materiellen Schadensersatz bekam er nicht, lediglich 10.000
Euro als Nichtvermögensschaden.
Ebenfalls bei Jürgen
Gräßer erkannte der EGMR eine Verletzung der Konvention
an, doch von den geforderten 400 Mio. Euro Schadensersatz wegen
30 Jahren Verfahrensverzögerung bekam er lediglich 59.000
Euro inklusive Auslagen und Kosten zugesprochen. Eine
abschreckende Wirkung haben solche Summen für einen Staat
wohl kaum. (3)
Selim Sürmeli ist wütend, Rechtsfrieden entsteht dadurch
nicht. Er steht in Kontakt mit anderen Personen, die ebenfalls
vor den EGMR gezogen sind, wie die "Fälle" Görgülü,
Haase, Sommerfeld und eben Gräßer. Alle sind unzufrieden
und teilweise erschüttert.
(3)
Kommentar CEED : Die Juristen des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg haben noch nicht
erkannt, dass die Bundesrepublik Deutschland politischer Kinderklau
und Kinderhandel in seinem Recht verankert hat, noch dass das
Familienrecht der politischen Kinderklaubehörde JUGENDAMT
unsterstellt wird. Schlimmer noch, sie gehen davon aus, dass die
deutsche Verwaltung (jeder einzelner tätiger Beamte) Justiz
im internationalen Sinne garantieren
- im Sinne von Gerechtigkeit, sowie die restliche Welt sie versteht
-, was natürlich nicht der Fall ist. Geld
kann niemals die grotesk verletzende und absichtlich demütigende
Handlung deutscher Beamte gutmachen. Deutsche Beamte und Politiker
müssen noch lernen sich für unnötig zugefûgtes
Leid zu ENTSCHULDIGEN.
Heute ist der Kampf für Menschenrechte für den in Rente lebenden türkischen Staatsbürger zum Lebensinhalt geworden. Im Januar 2005 hat er den Verein "Zentralrat Europäische Bürger/-in" in Stade bei Hamburg gegründet. Ziel seines Vereins ist, die Wirksamkeit der nationalen Behörden und Gesetze für die Wahrung der Rechte der Bürger und Bürgerinnen zu überprüfen. Täglich bekommt der Systemanalytiker und Elektrotechniker Anrufe von Betroffenen, die, wie er, durch die deutsche Justiz in Schwierigkeiten geraten sind.
Zurück zu den Anfängen
Er stammt aus einer türkischen Familie, die Integration
ganz pragmatisch praktiziert. Seine Schullaufbahn durchläuft
er ohne Probleme, er ist der erste Türke, der in Wunstorf
Abitur macht. Seine Familie erwirbt als erste ausländische
Familie dort auch ein Haus, für sein Informatikstudium jobbt
er auf dem Bau und eigentlich sieht alles danach aus, dass er
hier Karriere machen wird.
Doch 1982 wird Selim Sürmeli auf dem Weg zur Schule in einen
Wegeunfall verwickelt, als ein Mädchen auf einem Fahrrad
ihm ins Motorrad fährt. Sie bleibt fast unverletzt, hatte
ihre Brille nicht getragen, aber er muss ins Krankenhaus und über
Jahre hinweg immer wieder an Hand und Arm operiert werden. Auch
seine Nase ist verletzt und er entwickelt ein Schmerzsyndrom.
Drei Jahre lang sucht er Hilfe bei Ärzten, kann nicht arbeiten.
Wegen der Klärung der Unfallfolgen gerät er in die Mühlen
zwischen dem Haftpflichtverband der Deutschen Industrie (HDI),
des Vaters des Mädchens und der Gemeindeunfallversicherung
(GUV), einer berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung.
Im gleichen Jahr nimmt er sich noch einen Anwalt. Mit seiner
linken Hand kann er nur noch unter Schmerzen tätig sein,
die beidhändige Arbeit an einer Tastatur wird zur Qual. Es
gehen Gutachten zwischen ihm und der Gegenseite hin und her, die
die Unfallfolgen bestreiten wollen. Die vorläufige Rente
von 200 DM reicht nicht zum Leben, er muss wieder ins elterliche
Haus einziehen. Er versucht rehabilitiert zu werden, um doch einen
beruflichen Neuanfang machen zu können, die GUV lehnt das
ab, das Arbeitsamt macht das aber 1985 zur Bedingung.
Sürmeli hängt zwischen den Behörden fest und reicht
eine Petition gegen die GUV beim Niedersächsischen Landtag
ein, doch der winkt wegen anhängigen Verfahren ab. Finanziell
überlebt er nur über Verschuldung. Er lässt sich
darauf ein, eine Ausbildung zum Datenverarbeitungskaufmann zu
absolvieren. Als Bedingung des Arbeitsamtes muss er sein Studium
abbrechen. Bei seiner ersten Arbeitsstelle 1988 verschlimmern
sich die Schmerzen.
Selim Sürmeli muss einer lebenslangen Behinderung ins Auge
sehen.
Im Dezember 1984 reicht er parallel eine Klage auf eine Verletztenrente
beim Sozialgericht Hannover ein. Da er ohne gesicherte Rente und
nicht in Ausbildung oder kontinuierlicher Arbeit ist, will ihn
die Türkei zum Wehrdienst einziehen " mit dieser Handverletzung.
Das Gericht weist seine Klage ab und schließt sich den Gutachtern
der Gegenseite an, die behaupten, seine Funktionseinschränkung
sei gering. Er sei "auf die Unfallfolgen fixiert sowie
bestrebt, dem Militärdienst in seiner Heimat zu entgehen."
Auch sei "bekanntlich der linke Arm praktisch ohne Bedeutung"
für sein Studium.
1988 will ihm die Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung entziehen
Selim Sürmeli geht vor dem Landessozialgericht (LSG) in
die Berufung, was der GUV und dem HDI überhaupt nicht passt.
Er organisiert weitere Gutachten, um seine Krankheiten zu beweisen,
doch plötzlich klopft Anfang 1988
die Ausländerbehörde bei ihm an und will ihm die Aufenthaltsgenehmigung
entziehen, da seine "Existenzsicherung zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auf Dauer gesichert ist und
Sie sich somit nicht in das wirtschaftliches Leben der Bundesrepublik
Deutschland eingefügt haben. Ihrem Antrag auf Erteilung einer
Aufenthaltsberechtigung kann deswegen nicht entsprochen werden."
(4)
Kommentar CEED : ausländische Eltern, die in Deutschand nach
der Trennung vom deutschen Elternteil GRUNDSÄTZLICH das Sorgerecht
über ihre Kinder verlieren, werden, wenn sie aus nicht EU-Ländern
stammen, an der Einreise nach Deutschland gehindert, indem sie
keine Einreiseerlaubnis erhalten, oder aus dem Lande verwiesen,
indem ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wird oder
durch polizeiliches Eingreiffen aus den Landesgrenzen abgeführt.
Bis 1994 lädt ihn die Ausländerbehörde immer wieder
vor. Schmerzen und dieser Rechtsstress lösen bei ihm in Folge
eine psychische Krankheit und eine Magenblutung aus. Das LSG gibt
ihm am 16.11.1989 endlich Recht. Er hat Anspruch auf eine Verletztenrente,
weil seine Erwerbsfähigkeit durch den Unfall gemindert ist.
Die Gutachten hätten überzeugend dargelegt, dass er
in seiner Handfunktion erheblich eingeschränkt ist und auch
die Schmerzen glaubhaft seien, da ja auch weitere Operationen
von allen Gutachtern empfohlen werden. Grund zum Aufatmen eigentlich.
Doch der Streit mit dem Gegner wegen der Rentenhöhe und einem
Schmerzensgeld geht weiter, zwischen 1989 und 1991 steht er trotz
Urteil ohne Rente da. 1989 reicht er eine Klage gegen den HDI
auf Schmerzensgeld beim Landgericht Hannover ein. Zuvor hatte
der HDI versucht, ihm eine Mitschuld am Unfall zu geben.
Erstaunlicherweise sind die Verfahrensakten von 1982 bis 1989
samt Urteil auf dem LSG-Verfahren verschwunden. Auch seine Patientenakten
von 1982 bis 1990 sind plötzlich nicht mehr auffindbar. (4)
1991 erfolgt ein Teilurteil, aber Sürmeli beantragt die Revision
vor dem Bundesgerichtshof.
(5)
Kommentar CEED : viele kennen das Problem: wenn sie sich ihre
vom
Kleinstbeamten des JUGENDAMTES GEHEIM
geführten PRIVATEN
DATEN einsehen
wollen, wird denen den Zugang verboten, aus "Verwaltungsschutzgründen"
(Datenschutzgründen), wie es immer heisst.
Erneut reicht er eine Petition im Landtag wegen
der unerträglichen Situation ein, fordert Hilfe, verliert
die Fassung.
In der Nacht steht die Polizei vor seiner Haustür und verhaftet
ihn. Eine Mitarbeiterin im Landtag habe
behauptet (6), er wolle eine Bombe im Landtag legen.
Tags drauf landet er in der Psychiatrie, wird aber 24 Stunden
später vom Arzt wieder entlassen. Und das ist erst der Anfang
einer strafrechtlichen Hölle, die dann folgt.
(6)
Kommentar CEED : viele kennen das gleiche Problem in ihren Familienangelegenheit
;die
falsche und mutwillige Aussage einer Stadtangestellte (Mitarbeiterin
des JUGENDAMTES) reicht
aus, um Eltern die Kinder für immer wegzunehmen.
Die Polizei beschuldigt ihn, Kopf einer mafiösen
Bande sein.
Am 21. Mai 1993 erwirkt die Polizei einen richterlichen
Beschluss zur Durchsuchung seiner Wohnung in der Sophienstraße
4 in Wunstorf. Er wird der "Mittäterschaft eines Diebstahls
bzw. Urkundenfälschung" beschuldigt.
Doch der Durchsuchungsbericht vom 24. Mai schildert eine ergebnislose
Suche. Nur ein paar Disketten mit Liebesbriefen habe man gefunden
und vom Nachbarn einen Hinweis auf die Wohnung des Bruders bekommen.
(7)
Kommentar CEED : In allen demokratischen Ländern erwirkt
viele kennen das gleiche Problem in ihren Familienangelegenheit
;die
falsche und mutwillige Aussage einer Stadtangestellte (Mitarbeiterin
des JUGENDAMTES) reicht
aus, um Eltern die Kinder für immer wegzunehmen.
Ohne Durchsuchungsbeschluss für das Haus des Bruders rückt
die Polizei dort an und überrumpelt die Mutter, die dann
schnell ihren zweiten Sohn und ihren Mann als Zeugen heranholt.
Übereinstimmende Aussage aller ist, dass Selim Sürmeli
schon seit 1992 bei Hamburg lebe und einen erneuten Arbeitsversuch
gestartet habe. Dort befindet er sich nach einer Bescheinigung
des Universitäts-Krankenhauses Hamburg zusätzlich in
laufender Behandlung.
Die Polizei durchsucht die Wohnung des Bruders trotzdem und beschlagnahmt
einen PC von Selim. Sein Bruder versucht das erfolglos zu verhindern.
Einen Tag später muss er zum Verhör.
Erst am 27. Mai fällt das Amtsgericht Neustadt a. Rbge.
den Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung
seines Bruders. Selim Sürmeli ist "dringend verdächtigt,
mit seinem PC Kfz-Scheine gefälscht oder unechte Kfz-Scheine
hergestellt zu haben".
(7)
Kommentar CEED : Der Beschluss wird 6 Tage später nachgereicht.
Viele kennen Ähnliches in ihren Familienangelegenheit : Kinder
werden auf Wunsch des JUGENDAMTES mit polizeilichen Einsatz von
den Eltern geholt, der Beschluss wird NACHGEREICHT.. Das nennt
man geheim Justiz. Das nennt man RECHTSTAATLICHE DIKTATUR..
Es gäbe drei belastende Aussagen gegen ihn von ebenfalls
Beschuldigten. Er solle Kopf einer mafiösen Bande sein, die
Autos entwendet und ins Ausland verschafft hat. Am gleichen Tag
erfolgt Haftbefehl für die Untersuchungshaft. Vergeblich
beantragt sein erster Anwalt monatelang Einsicht in die Ermittlungsakte.
Mehr als sieben Monate bleibt er ohne Haftprüfung
in Haft. Seine Briefe an amnesty international und das Komitee
für Grundrechte und Demokratie werden von den Gefängnissen
nach Beschlüssen der Landgerichts Hannover im Dezember 1993
nicht weitergeleitet (Grund sei dass:
"die Weitergabe des Briefes das Strafverfahren beeinträchtigen
könnte"), ein Brief an die türkische
Botschaft wird über drei Monate zurückgehalten.
(8)
Kommentar CEED : Viele kennen es in ihren Familiensachen. Die
angegebenen Begründung um den Kontakt zwischen Eltern und
Kinder zu kappen, sind hirnrissig.
Gleichzeitig, so berichtet er, bekommt er im Knast einen Anruf
des HDI, man könne ihm aus der Haft helfen, wenn er sich
mit ihnen einigen würde. Ein Pflichtverteidiger wird im beigeordnet,
aber der stellt keine Anträge für
ihn. Selim Sürmeli legt Beschwerde gegen den Haftbefehl
beim BVerfG
ein. Seine Familie organisiert einen weiteren Strafverteidiger
und der ist fassungslos, als er endlich die Ermittlungsakte erhält
und keine ordnungsgemäßen Ermittlungen erkennen kann.
Im Haftbefehl steht, dass ihn ein Beschuldigter, Mario F., mit
seiner Aussage sehr schwer belastet habe. Doch die Aussage von
Mario F. vom gleichen Tag lautet anders: "Ich bin sicher,
daß Selim mit diesen Autodiebstählen nichts zu tun hat."
Der Anwalt beantragt im Januar 1994 Haftprüfung und Enthaftung
beim Landgericht Hannover, wo auch seine zivilrechtliche Klage
anhängig ist und inzwischen verstaubt.
Am 22. Februar stellt er fest, dass "objektivierbare Beweismittel
gegenüber dem Angeschuldigten nicht existieren"
und er führt weiter aus: "Interessant für den
Unterzeichner war jedenfalls auch die Durchsicht der Hauptakten,
die neben dem (auch polizeilichen und staatsanwaltlich) festgestellten
Wirrwarr, auch gleich zu Beginn von Band 1 eine grüne Beweisstückliste
enthalten, die gegen…Mustafa Selim Sürmeli, aber nachfolgend
kein einziges Stück enthält,
dass bei Mustafa Selim Sürmeli sichergestellt oder beschlagnahmt
worden ist…"
(Anmerkung der Red.: diese Liste führt u.a. Munition für
eine Pistole, Reizgas, Stempelkissen in tschechischer Sprache
auf, die im Durchsuchungsbericht vom 24.Mai nicht vermerkt sind).
Er schreibt weiter, dass für ihn "der in der Anklage
dargestellte Versuchstatbestand…in keiner Weise sichtbar"
sei und auch für den Beschluss zur Haftfortdauer keinerlei
Begründung ausgeführt ist. "Soll hier wieder
einmal ein Gericht die Arbeit der Staatsanwaltschaft erledigen?"
Selim Sürmeli wird mit Auflagen aus der Haft entlassen und
das Hauptverfahren eröffnet. Ein Beschuldigter erhält
Zeugenschutz, während Sürmelis Anwalt immer noch nach
den konkreten Anhaltspunkten zum Tatvorwurf fragt:
"Da mag einmal seitens der Strafkammer angegeben werden,
wo diese Erkenntnisse nachzulesen sind und worauf diese angeblichen
Erkenntnisse beruhen bzw. worauf diese zurückzuführen
sein sollen" und er stellt fest, dass die Staatsanwaltschaft
"einem völlig unglaubwürdigen "Kronzeugen"
aufgesessen ist bzw. offensichtlich noch aufsitzt".
Die Anklage enthält seiner Auffassung noch nicht mal die
nach § 200 I und I StPO gesetzlichen Mindestvoraussetzungen wie
Tatzeit und Tatort, ganz abgesehen davon, dass Akteninhalte als
Originale ausgegeben werden, die gar keine sind.
“über 9 Monate in U-Haft gewesen für nichts und wieder nichts…"
Später bekommt sein Anwalt einen brisanten Vermerk in die
Hände, dass: "seitens der Staatsanwaltschaft "Friedensangebote"
ergangen seien" und "daß man jetzt einen
kurzen Prozeß machen könnte, bei dem als Äquivalent
letztlich herauskommen müsste, dass keine Ansprüche
seitens Herrn Sürmeli wegen der erlittenen U-Haft gestellt
werden". Dass Selim Sürmeli
sich darüber aufregt, wird so dokumentiert (9)
: "..war er dermaßen aufgebracht, dass sogar befürchtet
werden mußte, einen Notarzt herbeiholen zu müssen. Er,
so meinte er nach Luft japsend, sei über 9 Monate in U-Haft
gewesen für nichts und wieder nichts."
(9)
Kommentar CEED : Viele kennen es in ihren Familiensachen.
Nicht
nur, dass der Zugang zu den Kindern ohne objektiven Grund mit
staatlich-diktatorischen Mitteln verboten werden, die Opfer, Eltern
und Kinder, dürfen sich nicht einmal darüber beklagen;
der deustche Kleinstbeamte ist fehlerfrei und auch nicht zu kritisieren.
Da
lacht er noch über das Leid, das er den anderen hat zufügen
können.
Trotz allen Vorbringens beschließt das Landgericht Hannover
am 3. Mai "wegen Versuch der Beteiligung u.a."
den Eröffnungsbeschluss nicht aufzuheben. Sein Anwalt ist
nicht nur wegen dem "Versuch" mehr als befremdet und
schreibt: "Offensichtlich ist Herr… nicht nur als
"Kronzeuge" für die Verfolgungsorgane von Bedeutung,
sondern kann wohl unter dem "Schutzmantel der Polizei"
als "künftiger V-Mann" eine Sonderrolle genießen".
Dabei flog dieser "Kronzeuge" in einem Bericht des "stern"
gerade auf. Nach der Hauptverhandlung stellen im Februar 1995
Selim Sürmeli und seine zwei Anwälte nach Einsicht in
die Akte des "Kronzeugen" Antrag, den "Staatsanwalt
Lüschen von seiner Tätigkeit als Vertreter der Staatsanwaltschaft
in der Hauptverhandlung" abzulösen.
Grund: Befangenheitsbesorgnis, denn der Staatsanwalt führt
in einer Verfügung aus: "Aus anderen Verfahren ist
bekannt, daß Herr Sürmeli zahlreiche haltlose Anzeigen
erstattet hat, u.a. auch gegen Staatsanwälte und Richter."
Beide Anwälte kommen zu dem Schluss: "Darin kommt
eine Einstellung des Staatsanwaltes gegenüber dem Angeklagten
zum Tragen, der die ihm auch nach § 160 II StPO obliegenden Pflicht
zur Objektivität und Berücksichtigung auch aller den
Angeklagten entlastenden Umstände verletzt."
Sie halten ihn für mehr als befangen. Die Kammer weist den
Antrag zurück. Die Türkische Botschaft sieht sogar Anhaltspunkte,
"daß die Haltung des Gerichts in eine subjektive
Ausländerfeindlichkeit verwandelt sei" und empfiehlt
ihm eine Beschwerde wegen Diskriminierung (Art. 14) beim EGMR
einzulegen.
Selim Sürmeli wird am 5.12.1996 wegen der "Verabredung
zu einem Verbrechen" verurteilt.
Das Urteil führt u.a. aus: "es fand ein Gespräch
zwischen beiden statt, dessen Inhalt nicht festgestellt werden
konnte." Der BGH verwirft im Dezember 1996 Sürmelis
Revision gegen dieses Urteil. Auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens
wird nicht zugelassen.
In seinem zivilrechtlichen Verfahren am Landgericht Hannover
versucht 1998 der HDI-Anwalt Sürmeli zu pathologisieren und
ihm eine "Begehrensneurose" anzuhängen und erwähnt
die "diversen Straftaten unterschiedlichster Art", in
der er verwickelt war und die Anzeigen, die er gegen Staatsanwälte
und Richter erstattet habe. Aber im Verfahren passiert nichts.
Sürmeli startet mit Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht.
Die werden nicht angenommen, Sürmeli führt eine Statistik
über 24 nicht angenommene Beschwerden, die ihm von anderen
zur Kenntnis kommen.
Am 24. November 1999 zieht Selim Sürmeli vor den EGMR, da
seit Ende März 1994 im Verfahren Stillstand eingetreten ist.
Im Mai beantragt er Prozesskostenhilfe beim Landgericht Hannover
für Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer.
Auch der wird abgewiesen.
Am 28. April 2004 ist es soweit: die Kammer in der III. Sektion
des EGMR nimmt seine Beschwerde an.
Am 1. Feburar 2005 gibt diese Kammer die Beschwerde an die Große
Kammer wegen der grundsätzlichen Bedeutung seines Falles
ab.
Das Land Niedersachsen wie das Niedersächsische
Justizministerium (10) lassen sich davon nicht beeindrucken,
denn "die Gerichte treffen im Übrigen in richterlicher
Unabhängigkeit" ihre Entscheidungen.
(10)
Kommentar CEED : Die Kotzarroganten Juristen in Niedersachsen
verhalten sich
im modernen
Deutschland wie die Juristen im
Dritten Reich. Da gibt es keinen Unterschied mehr. Nur Deutsche
mögen noch welche sehen, da sie sich immer nur die Form (die
Bezeichnung; ob Nazi oder Stasi ) diskutieren und nicht den Grund
(das boshafte Verhalten der Juristen).
Es geht sogar soweit, dass obwohl die BRD sich den anderen Staaten
und seinen eigenen Bürgern gegenüber verpflichtet hat,
die Normen und den 'Geist' der internationalen Justiz zu befolgen,
was nach dem Dritten Reich das Mindeste, das von dieser Seite
zu erwarten war, führen sich deutsche Juristen und Politiker
erneut wie zu besten Zeiten des Dritten Reiches; das Recht der
internationalen Gemeinschaft ist solange anzuwenden, solange es
deutschen Interessen dient, es ist dann zu verwerfen, wenn es
deutsche Interesse negativ berührt. So werden Entscheidungen
des EMGR in Familiensachen nicht ins deutsche Recht umgesetzt.
Braucht es auch nicht, wie der deutsche Europarlamentarier Rainer
Wieland (CDU) vor dem Europa Parlament in Juni 2007 verkündet
hat. Deutschland will keinen Frieden mit seinen Nachbarn und seinem
Volk. Deutschland will Krieg und bereitet erneut den Krieg vor.
Deutschland wird vom EGMR im Fall Selim Sürmeli verurteilt
Am 8. Juni 2006 wird Deutschland im Fall Selim Sürmeli verurteilt.
Der EGMR begründet sein Urteil:
"Er (der EGMR) hat auf die erhebliche Gefahr hingewiesen,
die für die Rechtsstaatlichkeit in den Konventionsstaaten
besteht, wenn große Verzögerungen bei der Justizgewährung
vorkommen, gegen die Rechtsuchende keinen Rechtsbehelf haben…
Das Ergebnis ist, dass keiner der von der Regierung angeführten
vier Rechtsbehelfe als wirksam i.S. von Artikel 13 EMRK angesehen
werden kann… Deswegen ist dieser Artikel verletzt, und die
von der Regierung erhobene Einrede der Nichterschöpfung aller
innerstaatlichen Rechtsbehelfe muss zurückgewiesen werden."
Allerdings fällt die gerechte Entschädigung nach Art.
41 der EMRK mit 10.000 Euro sehr mager aus. Das Ministerkomitee
überwacht seitdem die deutsche Regierung, ob sie ihren Entwurf
aus 2005 zu einem wirksamen Rechtsbehelf umsetzt. Bis heute merkt
Selim Sürmeli nichts davon.
Er hat in diesem Jahr zahlreiche Briefe beziehungsweise Anträge
geschickt: an den Ausschuss für Menschenrechte des Deutschen
Bundestages, an das Institut für Menschenrechte, an das Menschenrechtszentrum
der Universität Potsdam, an den Generalbundesanwalt und an
Organisationen wie amnesty international oder den Weissen
Ring.
Keine Hilfe in Sicht.
Auf aktuelle Anfrage bei der Pressestelle des Bundsjustizministerium, wie weit denn der neue Rechtsbehelf gediehen sei, den Österreich schon erfolgreich eingeführt hat, gibt es die Antwort, dass im Oktober erst noch ein Symposium stattfindet. Vor 2008 wird es kein Gesetz geben. Die Menschenrechtsopfer müssen weiter warten.
Zentralrat Europäischer Bürger/in,
Telefon 04141-670-121/122/-123

